Wo der Bedarf entsteht
Sobald an einem Bauvorhaben oder einer Bestandsmaßnahme mehrere Beteiligte mitwirken, entsteht Abstimmungsaufwand. Termine greifen ineinander, Schnittstellen zwischen Gewerken müssen geklärt werden, offene Punkte müssen nachverfolgt werden. Das erfordert Kapazität und technisches Verständnis.
In vielen Projekten läuft diese Arbeit nebenbei mit — verteilt auf mehrere Ansprechpartner, ohne dass jemand sie als eigene Aufgabe benennt. Sichtbar wird sie dann meist erst, wenn sie fehlt.
Zwei Zuschnitte
Der Unterschied liegt vor allem in Breite und Tiefe des vereinbarten Aufgabenbereichs. Feste Pakete sind damit nicht verbunden.
- Projektleitung. Ein breiterer Koordinationsanteil innerhalb eines abgegrenzten Projektumfangs.
- Projektbegleitung. Unterstützung definierter Teilaufgaben oder einzelner Projektphasen. Sie ergänzt eine bestehende Projektorganisation an vereinbarten Stellen und übernimmt nicht die übergreifende Leitung des Gesamtprojekts.
Typische Aufgaben
Je nach Auftrag können dazugehören:
- Koordination der Beteiligten und Abstimmung an den vereinbarten Schnittstellen
- Terminverfolgung auf Grundlage der vereinbarten beziehungsweise vorliegenden Terminplanung
- Nachverfolgung offener technischer und organisatorischer Punkte
- Zusammenführung von Informationen und Berichterstattung zum Projektstatus
- Dokumentation im vereinbarten Umfang
- Organisatorische Begleitung einzelner Projektphasen
Koordination bedeutet dabei, Informationen, Termine und offene Punkte im vereinbarten Umfang zusammenzuführen und nachzuverfolgen. Eine pauschale Übernahme der Leistungen oder Verantwortungsbereiche anderer Beteiligter ist damit nicht verbunden; eine Zusage zur Einhaltung von Terminen ebenso wenig.
Kostenbezogene Informationen nur im vereinbarten Umfang
Soweit ausdrücklich vereinbart, können bereitgestellte Kostenstände und projektbezogene Veränderungen strukturiert zusammengeführt, dokumentiert und im Projektstatus berichtet werden.
Nicht damit verbunden sind Kostenplanung, Kostenberechnung, Budgetfreigaben, Vergabeentscheidungen, Kostenzusagen sowie eine laufende Budgetsteuerung.
Änderungen und Nachträge
Im vereinbarten Umfang können Änderungen organisatorisch erfasst, ihr Status und offene Punkte nachverfolgt sowie erkennbare Auswirkungen auf Termine, Abläufe und Schnittstellen dokumentiert werden.
Eine technische Nachtragsprüfung als eigene Kernleistung gehört nicht dazu — ebenso wenig die wirtschaftliche Freigabe, die Anerkennung oder Ablehnung sowie die Vertragsauslegung. Soll eine technische Plausibilisierung erfolgen, wird sie einer dafür fachlich passenden Leistung und einem eigenen Auftrag zugeordnet.
Klare Rollen und Grenzen
Damit die Rolle im Projekt eindeutig bleibt, gehören einige Punkte ausdrücklich nicht dazu:
- Keine umfassende Vertretung des Auftraggebers und keine allgemeine Vollmacht — eine Bauherrenvertretung in diesem Sinne wird nicht angeboten.
- Keine Projektsteuerung nach AHO und keine Übernahme der Gesamtprojektverantwortung.
- Keine eigenständige Fachplanung, keine Energie- und Förderberatung, kein SiGeKo.
- Keine Rechtsberatung und keine rechtliche Vertragsauslegung.
Verbindliche Erklärungen, Freigaben oder Vertragsabschlüsse im Namen des Auftraggebers gehören nicht dazu; solche Aufgaben setzen eine ausdrückliche Vereinbarung und Bevollmächtigung voraus.
Abgrenzung zur Bauleitung
Projektleitung ist nicht die übergeordnete Stufe der Bauleitung und umfasst sie auch nicht automatisch. Es sind zwei verschieden zugeschnittene Leistungen: Projektleitung und Projektbegleitung sind auf projektbezogene Koordination und Organisation ausgerichtet, die Bauleitung ist stärker auf die Baustellen- und Ausführungsebene bezogen.
Beide können in einem Projekt nebeneinander bestehen. Welcher Zuschnitt passt — oder ob beide sinnvoll sind —, hängt davon ab, welche Rollen bereits besetzt sind und wo tatsächlich Bedarf entsteht. Sollen definierte Ausführungsstände kontrolliert und offene Punkte nachverfolgt werden, kann auch die Bauüberwachung der passendere Zuschnitt sein.