Projektleitung und Projektbegleitung sind hier vertragliche Leistungsbeschreibungen und keine allgemeingültigen Definitionen. Welche Aufgaben ein Auftrag konkret umfasst, wird vor der Beauftragung festgelegt.

Wo der Bedarf entsteht

Sobald an einem Bauvorhaben oder einer Bestandsmaßnahme mehrere Beteiligte mitwirken, entsteht Abstimmungsaufwand. Termine greifen ineinander, Schnittstellen zwischen Gewerken müssen geklärt werden, offene Punkte müssen nachverfolgt werden. Das erfordert Kapazität und technisches Verständnis.

In vielen Projekten läuft diese Arbeit nebenbei mit — verteilt auf mehrere Ansprechpartner, ohne dass jemand sie als eigene Aufgabe benennt. Sichtbar wird sie dann meist erst, wenn sie fehlt.

Zwei Zuschnitte

Der Unterschied liegt vor allem in Breite und Tiefe des vereinbarten Aufgabenbereichs. Feste Pakete sind damit nicht verbunden.

Typische Aufgaben

Je nach Auftrag können dazugehören:

Koordination bedeutet dabei, Informationen, Termine und offene Punkte im vereinbarten Umfang zusammenzuführen und nachzuverfolgen. Eine pauschale Übernahme der Leistungen oder Verantwortungsbereiche anderer Beteiligter ist damit nicht verbunden; eine Zusage zur Einhaltung von Terminen ebenso wenig.

Kostenbezogene Informationen nur im vereinbarten Umfang

Soweit ausdrücklich vereinbart, können bereitgestellte Kostenstände und projektbezogene Veränderungen strukturiert zusammengeführt, dokumentiert und im Projektstatus berichtet werden.

Nicht damit verbunden sind Kostenplanung, Kostenberechnung, Budgetfreigaben, Vergabeentscheidungen, Kostenzusagen sowie eine laufende Budgetsteuerung.

Änderungen und Nachträge

Im vereinbarten Umfang können Änderungen organisatorisch erfasst, ihr Status und offene Punkte nachverfolgt sowie erkennbare Auswirkungen auf Termine, Abläufe und Schnittstellen dokumentiert werden.

Eine technische Nachtragsprüfung als eigene Kernleistung gehört nicht dazu — ebenso wenig die wirtschaftliche Freigabe, die Anerkennung oder Ablehnung sowie die Vertragsauslegung. Soll eine technische Plausibilisierung erfolgen, wird sie einer dafür fachlich passenden Leistung und einem eigenen Auftrag zugeordnet.

Klare Rollen und Grenzen

Damit die Rolle im Projekt eindeutig bleibt, gehören einige Punkte ausdrücklich nicht dazu:

Verbindliche Erklärungen, Freigaben oder Vertragsabschlüsse im Namen des Auftraggebers gehören nicht dazu; solche Aufgaben setzen eine ausdrückliche Vereinbarung und Bevollmächtigung voraus.

Abgrenzung zur Bauleitung

Projektleitung ist nicht die übergeordnete Stufe der Bauleitung und umfasst sie auch nicht automatisch. Es sind zwei verschieden zugeschnittene Leistungen: Projektleitung und Projektbegleitung sind auf projektbezogene Koordination und Organisation ausgerichtet, die Bauleitung ist stärker auf die Baustellen- und Ausführungsebene bezogen.

Beide können in einem Projekt nebeneinander bestehen. Welcher Zuschnitt passt — oder ob beide sinnvoll sind —, hängt davon ab, welche Rollen bereits besetzt sind und wo tatsächlich Bedarf entsteht. Sollen definierte Ausführungsstände kontrolliert und offene Punkte nachverfolgt werden, kann auch die Bauüberwachung der passendere Zuschnitt sein.

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