Technische Unterstützung für Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaft
Definierte technische Aufgaben werden projektbezogen übernommen — bei Bau-, Sanierungs-, Instandsetzungs- und Bestandsmaßnahmen. Was übernommen wird, in welcher Rolle und in welchem Umfang, wird vor der Beauftragung festgelegt. Besondere fachliche Tiefe besteht bei Dach und Gebäudehülle.
Technische Aufgaben mit klar umrissenem Auftrag
Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen, Bestandshalter und Immobilienunternehmen betreuen Objekte, an denen laufend bauliche Maßnahmen anstehen — von der einzelnen Instandsetzung bis zur größeren Sanierung. Dabei entsteht technischer Beurteilungs-, Kontroll- und Dokumentationsbedarf, der Kapazität und fachliche Tiefe erfordert.
Fjordbau übernimmt einzelne dieser Aufgaben projekt- oder objektbezogen im vorab festgelegten Umfang. Eine technische Objektverwaltung oder eine dauerhafte Betreuung des gesamten Immobilienbestands ist damit nicht verbunden; ebenso wenig eine übergreifende Verantwortung für die betreuten Objekte.
Was projektbezogen übernommen werden kann
Die folgenden Leistungen können einzeln beauftragt werden. Eine feste Kombination oder ein Paket gibt es nicht — welcher Zuschnitt passt, hängt vom Objekt, der Maßnahme und den bereits vorhandenen Rollen ab.
Bauüberwachung & Qualitätssicherung
Kontrolle definierter Ausführungsstände zu vereinbarten Terminen, technische Feststellungen zu erkennbaren Auffälligkeiten, möglichen Mängeln und Ausführungsrisiken sowie Dokumentation im vereinbarten Umfang.
Mehr erfahren →Dach- & Gebäudehülleninspektion
Technische Zustandskontrolle der sicht- und zugänglichen Bereiche von Dach und Gebäudehülle — einmalig, anlassbezogen oder wiederkehrend, mit strukturiert festgehaltenen Feststellungen.
Mehr erfahren →Bauleitung & Fachbauleitung
Projektbezogene Bauleitung mit definiertem Aufgabenbereich sowie fachliche Bauleitungsunterstützung für einen definierten Bereich, insbesondere bei Dach und Gebäudehülle.
Mehr erfahren →Bauberatung
Technische Beratung zu einer konkreten Fragestellung: Einordnung geplanter Maßnahmen, technische Inhalte von Angeboten und Leistungsunterlagen, Varianten und erkennbarer Klärungsbedarf.
Mehr erfahren →Sachverständige Leistungen
Strukturierte fachliche Beurteilung eines konkret vereinbarten technischen Sachverhalts — Zustand, erkennbare Auffälligkeit, möglicher Mangel oder Schadensbild, je nach Auftrag schriftlich festgehalten.
Mehr erfahren →Projektleitung & Projektbegleitung
Projektbezogene Koordination im vereinbarten Umfang: Abstimmung der Beteiligten, Schnittstellen, offene Punkte und Status — auch bei mehreren parallelen Maßnahmen an unterschiedlichen Objekten.
Mehr erfahren →Nachvollziehbar festgehalten
Bei geeigneten Leistungen ist eine nachvollziehbare Dokumentation wesentlicher Bestandteil. Je nach Beauftragung werden Feststellungen mit Objekt- und Bauteilbezug, Fotodokumentation und eine verständliche fachliche Einordnung festgehalten; nicht zugängliche oder nicht betrachtete Bereiche werden als solche benannt. Umfang und Form werden vorab vereinbart.
Abgrenzung vor Auftragserteilung
Ergänzung vorhandener Strukturen
Je nach Maßnahme erfolgt die Zusammenarbeit mit der internen Technik des Auftraggebers, mit Architekten, Planern und Fachplanern, mit vorhandenen Bauleitungen oder mit ausführenden Unternehmen. Welche Aufgaben dort verbleiben und welche zusätzlich übernommen werden, wird vor Auftragserteilung abgegrenzt.
Klare Rollen im Projekt
Die übernommene Rolle wird im jeweiligen Auftrag eindeutig benannt. Ausführungs- und Kontrollrollen werden projektbezogen abgegrenzt; ein eigener ausgeführter Leistungsumfang wird nicht zugleich als davon getrennte Kontrolle dieses Umfangs dargestellt.
Mehrere Objekte
Auch wiederkehrende Aufgaben an mehreren Objekten können vereinbart werden. Turnus, Umfang und Form der Rückmeldung werden dabei gemeinsam festgelegt; eine feste Frequenz wird nicht vorgegeben.
Einen Überblick über alle Leistungen für professionelle Auftraggeber gibt die Seite für gewerbliche Auftraggeber.
Beurteilung aus handwerklicher Perspektive
Dach und Gebäudehülle bilden den Schwerpunkt, nicht die Grenze. Aufgaben außerhalb dieses Bereichs können Bestandteil einer Beauftragung sein, soweit sie vom vereinbarten Leistungsumfang und der vorhandenen Sachkunde abgedeckt sind. Mehr zur fachlichen Grundlage.
Was nicht Bestandteil der Leistungen ist
Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden.
Maßnahme oder Objekt besprechen
Eine kurze Beschreibung der Maßnahme, des Objekts und der bereits vorhandenen Rollen genügt für eine erste fachliche Einordnung.
Projekt besprechen