Leistung · Bauberatung

Technische Bauberatung für Bauvorhaben und Immobilienbestand

Technische Beratung für professionelle Auftraggeber und private Bauherren bei konkreten baulichen Fragestellungen — vor einer Maßnahme, während eines Projekts oder bei technischem Klärungsbedarf im Bestand. Was betrachtet wird und in welchem fachlichen Umfang, wird vor der Beauftragung festgelegt.

Positionierung

Technische Beratung mit definiertem Auftrag

Bauberatung ist eine unterstützende Leistung: Sie schafft technische Entscheidungsgrundlagen zu einer konkreten Fragestellung, ohne die Durchführung, Koordination oder Kontrolle eines Vorhabens zu übernehmen.

Vor der Beauftragung wird festgelegt, welche Fragestellung betrachtet wird, welche Unterlagen einbezogen werden, in welchem fachlichen Umfang das geschieht und in welcher Form das Ergebnis vorliegt. Was Bauberatung im Einzelfall umfasst, ergibt sich damit aus der Beauftragung und nicht aus dem Begriff.

Anlässe

Typische Beratungsanlässe

Eine Maßnahme ist geplant

Umfang, Reihenfolge, technische Randbedingungen und erkennbarer Abstimmungsbedarf lassen sich vor der Umsetzung fachlich betrachten.

Angebote und Leistungsunterlagen liegen vor

Die technischen Inhalte können eingeordnet werden — beschriebener Leistungsumfang, erkennbare Abgrenzungen, Schnittstellen und offene Klärungspunkte.

Während eines Projekts entsteht eine technische Frage

Eine Variantenentscheidung, eine Schnittstellenfrage oder die Einordnung einer vorgeschlagenen Änderung lässt sich punktuell klären.

Im Bestand steht eine Instandsetzung oder Sanierung an

Technische Randbedingungen, mögliche Vorgehensweisen und erkennbarer weiterer Untersuchungsbedarf lassen sich vorab einordnen.

Es ist unklar, welche Fachbeteiligten benötigt werden

Eine technische Einordnung kann klären, wo zusätzliche Fachplanung oder eine weitergehende Untersuchung erforderlich sein kann.

Unterlagen

Technische Prüfung von Angeboten und Leistungsunterlagen

Technische Inhalte von Angeboten, Leistungsbeschreibungen, Baubeschreibungen, Planunterlagen und technischen Anlagen können im vereinbarten Umfang fachlich eingeordnet werden. Sind solche technischen Unterlagen Bestandteil eines Vertrags oder einer Beauftragung, bleibt die Betrachtung auf deren technische Inhalte beschränkt. Eine rechtliche Prüfung oder Auslegung des Vertrags ist damit nicht verbunden.

Betrachtet werden können je nach Auftrag Angebote, Leistungsverzeichnisse, Leistungs- und Baubeschreibungen, relevante Planunterlagen sowie technische Anlagen.

Der beschriebene technische Leistungsumfang.
Die technische Plausibilität der beschriebenen Ausführung.
Erkennbare Leistungsabgrenzungen.
Erkennbare technische Lücken, Unklarheiten oder Abgrenzungsfragen.
Schnittstellen zu anderen Leistungen oder Gewerken.
Erkennbare Widersprüche zwischen den vorliegenden Unterlagen.
Technische Varianten beziehungsweise Alternativen.
Der erforderliche technische Klärungsbedarf.

Nicht Bestandteil sind Marktpreis- und Preisangemessenheitsprüfungen, wirtschaftliche Bewertungen, kaufmännische Vergabeempfehlungen, eine fachplanerische Freigabe, eine vergaberechtliche Prüfung sowie jede rechtliche Prüfung oder Anspruchsbewertung. Beurteilt wird, was aus den vorgelegten Unterlagen erkennbar ist.

Varianten

Technische Varianten und Entscheidungsunterstützung

Technische Varianten können anhand der für die konkrete Entscheidung relevanten Eigenschaften und Randbedingungen eingeordnet werden — etwa unterschiedliche Ausführungsvarianten und Lösungsansätze, Material- oder Systemunterschiede im fachlich abgedeckten Bereich, technische Vor- und Nachteile sowie erkennbare Auswirkungen auf Anschlüsse und Schnittstellen.

Damit ist keine Marktübersicht verbunden und keine Zusage zu Lebensdauer, Wirtschaftlichkeit oder Kosten. Eine Fachplanung wird durch die Variantenbetrachtung nicht ersetzt.

Einsatzfelder

Beratung im Projekt und im Bestand

Bauberatung ist nicht auf die Phase vor einer Beauftragung begrenzt. Sie kommt bei Neubauvorhaben ebenso in Betracht wie bei Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung, bei Maßnahmen im Immobilienbestand und bei der Vorbereitung geplanter Maßnahmen.

Vor einer Beauftragung können technische Leistungsbeschreibungen, Angebote und relevante Unterlagen fachlich eingeordnet werden, damit technische Fragen und erkennbare Abgrenzungspunkte vorab geklärt werden können. Während eines Projekts kann die Beratung punktuell zu einer konkreten Fragestellung erfolgen.

Bei Bestandsobjekten bezieht sich die Bauberatung auf die vereinbarte Fragestellung. Eine umfassende Zustandsbewertung des gesamten Objekts ist damit nicht automatisch verbunden. Je nach Fragestellung können beispielsweise eine Dach- & Gebäudehülleninspektion oder eine sachverständige technische Beurteilung als gesonderter Leistungszuschnitt in Betracht kommen.

Angesprochen sind Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaft, Bestandshalter und Immobilienunternehmen, Architektur- und Planungsbüros, Generalunternehmer und Bauunternehmen sowie Projektentwickler — ebenso private Bauherren und private Immobilieneigentümer mit einer konkreten baulichen Fragestellung. Einen Überblick für professionelle Auftraggeber gibt die Seite für gewerbliche Auftraggeber.

Fachlicher Hintergrund

Schwerpunkt Dach und Gebäudehülle

Dachdeckermeister — Meisterprüfung 2006, Handwerkskammer Lübeck.
Im Bau- und Dachdeckerhandwerk tätig seit 1994.
Fachlicher Schwerpunkt: Dach und Gebäudehülle.
Besondere Tiefe bei Dachaufbauten, Abdichtungen, An- und Abschlüssen, Durchdringungen und Entwässerung.

Dach und Gebäudehülle sind der Schwerpunkt, nicht die Grenze jeder Beratung. Andere Fragestellungen können Bestandteil einer Beauftragung sein, soweit sie vom vereinbarten Umfang und der vorhandenen Sachkunde abgedeckt sind. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden. Mehr zur fachlichen Grundlage.

Einordnung

Wann eine andere Leistung besser passt

Sollen definierte Ausführungsstände kontrolliert, Begehungen durchgeführt, Feststellungen dokumentiert und offene technische Punkte nachverfolgt werden, kann Bauüberwachung & Qualitätssicherung der passendere Leistungszuschnitt sein. Ein einzelner Beratungstermin auf der Baustelle bleibt im Rahmen einer Bauberatung möglich, wenn die Beauftragung das vorsieht.

Sollen Aufgaben auf der Baustellenebene übernommen werden, können Bauleitung & Fachbauleitung als passenderer Leistungszuschnitt in Betracht kommen.

Sollen Beteiligte koordiniert, Abläufe strukturiert und offene Punkte fortlaufend nachverfolgt werden, können Projektleitung & Projektbegleitung der passendere Leistungszuschnitt sein.

Soll ein konkreter Zustand, eine Auffälligkeit, ein möglicher Mangel oder ein Schaden strukturiert fachlich beurteilt und dokumentiert werden, kann eine sachverständige technische Beurteilung der passendere Leistungszuschnitt sein. Bauberatung dient demgegenüber der technischen Orientierung und Entscheidungsunterstützung zu einer konkreten Fragestellung.

Welcher Leistungszuschnitt passt, hängt von der konkreten Fragestellung, dem gewünschten Ergebnis und den bereits vorhandenen Projektrollen ab. Einzelne Leistungen können projektbezogen auch miteinander kombiniert werden.

Grenzen

Fachliche und rechtliche Grenzen

Keine Rechtsberatung. Angeboten wird ausschließlich technische Beratung. Nicht angeboten werden die rechtliche Prüfung oder Auslegung von Verträgen, die Prüfung von Klauseln, Fristen, Zahlungsplänen oder Gewährleistungsfragen aus rechtlicher Sicht, die Prüfung von Ansprüchen sowie jede Vertretung gegenüber Vertragspartnern. Technische Feststellungen und die fachliche Einordnung von Unterlagen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht. Für rechtliche Fragen ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich; die bautechnische und die rechtliche Perspektive ergänzen sich.

Keine Fachplanung. Bauberatung betrachtet vorhandene technische Unterlagen und bereitet Entscheidungen vor. Entwurfs- und Ausführungsplanung, Tragwerksplanung, TGA-, Elektro- und Brandschutzplanung, energetische Fachplanung, Ausschreibungsplanung und SiGeKo sind nicht Bestandteil.

Keine Energie- oder Förderberatung. Eine Energieberatung, eine Förderberatung sowie Leistungen als Energieeffizienz-Experte werden nicht angeboten. Berühren energetische Themen eine technische Schnittstelle in den vorliegenden Unterlagen, wird ausschließlich der fachlich abgedeckte Bereich betrachtet.

Ergebnis und Dokumentation. Je nach Beauftragung kann das Ergebnis eine mündliche technische Beratung, eine schriftliche Zusammenfassung, kommentierte technische Unterlagen oder eine strukturierte Liste technischer Klärungspunkte sein. Umfang und Form werden vorab vereinbart. Soll eine konkrete Fragestellung beziehungsweise ein Zustand strukturiert fachlich beurteilt und in Form einer technischen Stellungnahme dokumentiert werden, ist zu prüfen, ob sachverständige technische Leistungen der passendere Leistungszuschnitt sind.

Häufige Fragen zur Bauberatung

Konkret beantwortet

Welche Themen können im Rahmen der Bauberatung behandelt werden?
Technische Fragestellungen zu einem geplanten oder laufenden Vorhaben und zu Maßnahmen im Immobilienbestand — etwa die technische Einordnung einer geplanten Maßnahme, die Betrachtung technischer Varianten, Schnittstellenfragen, die Einordnung vorliegender technischer Unterlagen oder die Klärung, wann zusätzliche Fachplanung oder eine weitergehende Untersuchung erforderlich sein kann. Welche Themen im Einzelfall behandelt werden, wird vor der Beauftragung festgelegt.
Können Angebote technisch geprüft werden?
Ja, im vereinbarten Umfang. Betrachtet werden der beschriebene technische Leistungsumfang, die technische Plausibilität, erkennbare Leistungsabgrenzungen, erkennbare Lücken oder Unklarheiten, Schnittstellen zu anderen Gewerken und der technische Klärungsbedarf. Eine Prüfung von Preisen, Preisangemessenheit oder Wirtschaftlichkeit ist damit nicht verbunden.
Können technische Inhalte aus Bau- und Leistungsunterlagen eingeordnet werden?
Ja. Technische Leistungsbeschreibungen, Baubeschreibungen, technische Anlagen und vergleichbare technische Inhalte können im vereinbarten fachlichen Umfang eingeordnet werden. Sind diese Unterlagen Bestandteil eines Vertrags oder einer Beauftragung, bleibt die Betrachtung auf die technischen Inhalte beschränkt. Eine rechtliche Prüfung oder Auslegung ist damit nicht verbunden. Für rechtliche Fragestellungen ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.
Was ist der Unterschied zu einer sachverständigen Beurteilung?
Bauberatung dient der technischen Orientierung und Entscheidungsunterstützung zu einer konkreten Fragestellung. Eine sachverständige technische Beurteilung richtet sich stärker auf die strukturierte fachliche Beurteilung eines konkreten Zustands, einer Auffälligkeit, eines möglichen Mangels oder Schadens und kann je nach Auftrag schriftlich dokumentiert oder in einer technischen Stellungnahme festgehalten werden.
Ist Bauberatung auch während eines laufenden Projekts möglich?
Ja. Eine punktuelle Beratung zu einer konkreten technischen Frage, einer Variantenentscheidung oder einer Schnittstellenfrage ist auch während der Ausführung möglich. Soll dagegen eine laufendere Kontrolle definierter Ausführungsstände oder eine fortlaufende Koordination übernommen werden, können Bauüberwachung beziehungsweise Projektleitung die passenderen Leistungszuschnitte sein.
Ersetzt Bauberatung eine Fachplanung oder Rechtsberatung?
Nein. Bauberatung betrachtet vorhandene technische Unterlagen und bereitet technische Entscheidungen vor. Eine eigenständige Fachplanung — etwa Tragwerks-, TGA-, Elektro- oder Brandschutzplanung — ist damit nicht verbunden, ebenso wenig eine Energie- oder Förderberatung. Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht.

Technische Fragestellung besprechen

Eine kurze Beschreibung der Fragestellung, der vorliegenden Unterlagen und der Projektphase genügt für eine erste Einordnung des sinnvollen Umfangs.

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