Leistung · Baubegleitung

Baubegleitung für private Bauherren und Immobilieneigentümer

Technische Begleitung des eigenen Bauvorhabens in einem definierten Leistungsumfang: ausgewählte Bauabschnitte und vereinbarte Kontrolltermine, technische Einordnung der betrachteten Ausführungsstände und eine nachvollziehbare Dokumentation. Fachlicher Schwerpunkt sind Dach und Gebäudehülle. Tätig in Hamburg und Schleswig-Holstein.

Positionierung

Technische Begleitung im vereinbarten Umfang

Baubegleitung ist eine projektbezogene technische Unterstützung. Betrachtet werden definierte Ausführungsstände zu vereinbarten Terminen — nicht der gesamte Bauablauf und nicht jeder einzelne Arbeitsschritt.

Vor der Beauftragung wird festgelegt, welche Bauabschnitte begleitet werden, welche Termine vorgesehen sind, welche Bereiche betrachtet werden und in welcher Form das Ergebnis vorliegt. Was die Baubegleitung im Einzelfall umfasst, ergibt sich damit aus der Beauftragung und nicht aus dem Begriff.

Leistungsumfang

Was die Baubegleitung umfasst

Der konkrete Umfang wird projektbezogen vereinbart. In Betracht kommen insbesondere die folgenden Bestandteile.

Technische Betrachtung definierter Ausführungsstände zu vereinbarten Terminen.
Erkennbare Auffälligkeiten und mögliche Mängel im betrachteten Bereich.
Technische Klärungspunkte und offene Fragen zur Ausführung.
Schnittstellen zwischen Bauteilen, Gewerken und Bauabschnitten.
Fotodokumentation der Feststellungen mit Bauteilbezug.
Technische Rückmeldung an den Auftraggeber in verständlicher Form.
Vorbereitung technischer Fragen für die weiteren Projektbeteiligten.
Fachtechnische Begleitung ausgewählter Termine auf der Baustelle.
Fachtechnische Abnahmebegleitung im vereinbarten Umfang.

Eine durchgehende Baustellenpräsenz, eine lückenlose Kontrolle sämtlicher Arbeitsschritte oder eine Prüfung sämtlicher Gewerke ist damit nicht verbunden. Betrachtet wird, was zum jeweiligen Termin sicht- und zugänglich ist.

Anlässe

Typische Anlässe für eine Baubegleitung

Neubau eines Wohnhauses

Ausgewählte Bauabschnitte lassen sich technisch begleiten — insbesondere vor Ausführungsschritten, deren Ergebnis später verdeckt liegt.

Sanierung oder Modernisierung im Bestand

Bei Arbeiten an Dach, Abdichtung und Gebäudehülle können vereinbarte Kontrolltermine die erreichten Ausführungsstände technisch einordnen.

Instandsetzung nach einem Schaden

Die Ausführung der vereinbarten Instandsetzungsarbeiten kann zu definierten Zeitpunkten technisch betrachtet und dokumentiert werden.

Ein einzelner Bauabschnitt steht an

Die Begleitung kann auf einen klar abgegrenzten Abschnitt beschränkt werden, etwa den Dachaufbau oder die Abdichtungsarbeiten.

Ein Abnahmetermin steht bevor

Der Termin kann fachtechnisch begleitet werden: sicht- und zugängliche Ausführungsstände betrachten, Feststellungen dokumentieren, Klärungspunkte vorbereiten.

Zusammenarbeit

Verhältnis zu den Projektbeteiligten

Die Baubegleitung ergänzt die im Projekt vorhandenen Rollen um eine technische Begleitung im vereinbarten Umfang. Die Ausführung, die Bauleitung des ausführenden Unternehmens und die Zuständigkeiten aus dem Bauvertrag bleiben unberührt.

Feststellungen und offene technische Fragen werden dokumentiert und können mit den zuständigen Projektbeteiligten zur Klärung gebracht werden — sachlich, mit Bauteilbezug und in einer Form, die eine fachliche Antwort ermöglicht. Ziel ist eine geordnete technische Klärung im laufenden Projekt.

Fachlicher Hintergrund

Schwerpunkt Dach und Gebäudehülle

Dachdeckermeister — Meisterprüfung 2006, Handwerkskammer Lübeck.
Im Bau- und Dachdeckerhandwerk tätig seit 1994.
Fachlicher Schwerpunkt: Dach und Gebäudehülle.
Besondere Tiefe bei Dachaufbauten, Abdichtungen, An- und Abschlüssen, Durchdringungen und Entwässerung.
Angrenzende Schnittstellen der Gebäudehülle im vereinbarten Umfang.

Dach und Gebäudehülle sind der Schwerpunkt, nicht die pauschale Grenze der Baubegleitung. Andere technische Bereiche können Bestandteil einer Beauftragung sein, soweit sie vom vereinbarten Umfang abgedeckt, fachlich abgedeckt und tatsächlich beurteilbar sind. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden. Mehr zur fachlichen Grundlage.

Abnahme

Fachtechnische Abnahmebegleitung

Ein Abnahmetermin kann fachtechnisch begleitet werden. Betrachtet werden die zum Termin sicht- und zugänglichen Ausführungsstände; erkennbare Auffälligkeiten werden festgehalten, technisch eingeordnet und als Klärungspunkte aufbereitet.

Die rechtsgeschäftliche Abnahme und entsprechende Erklärungen erfolgen durch den Auftraggeber oder eine hierzu tatsächlich bevollmächtigte Person. Eine Abnahmeerklärung wird im Rahmen der Baubegleitung nicht abgegeben.

Nicht Bestandteil sind damit die Beurteilung der rechtlichen Abnahmereife, Aussagen zu Verweigerungsrechten, Rechtsfolgen, Gewährleistungsfristen oder Ansprüchen. Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht. Für rechtliche Fragen ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.

Dokumentation

Dokumentation der Feststellungen

Die Feststellungen der begleiteten Termine werden technisch dokumentiert. Erfasst werden je nach Auftrag die erkennbare Auffälligkeit, der technische Ort beziehungsweise der Bauteilbezug, eine Fotodokumentation, die technische Einordnung sowie der weitere Klärungsbedarf.

Die Dokumentation ist eine technische Dokumentation. Eine rechtliche Mängelanzeige, eine Fristsetzung, die Durchsetzung von Ansprüchen, eine Haftungszuweisung, eine Vertragsauslegung oder eine Gewährleistungsberatung ist damit nicht verbunden.

Grenzen

Fachliche und rechtliche Grenzen

Umfang der Betrachtung. Betrachtet wird, was zum jeweiligen Termin sicht- und zugänglich ist. Verdeckte oder nicht zugängliche Bereiche werden nicht beurteilt. Termin- und Kostenzusagen sind nicht Bestandteil der Leistung.

Weitergehende Untersuchungen. Bauteilöffnungen, Messprogramme und Sonderuntersuchungen sind kein Standardbestandteil der Baubegleitung. Erscheinen solche Untersuchungen erforderlich, wird dies gesondert geklärt beziehungsweise werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden.

Keine Fachplanung. Nicht angeboten werden Tragwerksplanung und Statik, TGA-Fachplanung, Elektrofachplanung, Brandschutzplanung sowie SiGeKo. Werden solche Leistungen benötigt, sind entsprechend qualifizierte Fachbeteiligte einzubinden.

Keine Energie- oder Förderberatung. Eine Energieberatung, eine Förderberatung sowie Leistungen als Energieeffizienz-Experte werden nicht angeboten. Bei energetischen oder förderbezogenen Vorhaben können zusätzliche fachliche beziehungsweise förderrechtliche Anforderungen gelten; die erforderlichen qualifizierten Fachbeteiligten sind projektbezogen zu klären.

Keine Rechtsberatung. Angeboten wird ausschließlich technische Begleitung. Die rechtliche Prüfung oder Auslegung von Verträgen, die Bewertung von Ansprüchen, Fristen und Gewährleistungsfragen sowie jede Vertretung gegenüber Vertragspartnern sind nicht Bestandteil. Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht.

Einordnung

Wann ein anderer Leistungszuschnitt passt

Soll zunächst eine konkrete technische Frage eingeordnet werden — etwa eine geplante Maßnahme, eine Variantenentscheidung oder vorliegende technische Unterlagen —, kann die Bauberatung der passendere Leistungszuschnitt sein.

Soll ein konkreter Zustand, eine Auffälligkeit, ein möglicher Mangel oder ein Schaden strukturiert fachlich beurteilt und dokumentiert werden, können sachverständige technische Leistungen besser passen.

Sollen darüber hinaus Aufgaben auf der Baustellenebene übernommen werden, kommt Bauleitung als anderer projektbezogener Leistungszuschnitt in Betracht. Welcher Zuschnitt passt, hängt von der konkreten Fragestellung, dem gewünschten Ergebnis und den bereits vorhandenen Projektrollen ab; einzelne Leistungen lassen sich projektbezogen auch miteinander kombinieren.

Einen Überblick über die Zusammenarbeit mit privaten Bauherren gibt die Seite für private Bauherren, eine Übersicht aller Leistungszuschnitte die Leistungsübersicht.

Häufige Fragen zur Baubegleitung

Konkret beantwortet

Was umfasst eine Baubegleitung?
Die Baubegleitung ist eine projektbezogene technische Unterstützung im vereinbarten Umfang. Betrachtet werden definierte Ausführungsstände zu vereinbarten Terminen: erkennbare Auffälligkeiten, mögliche Mängel, technische Klärungspunkte und Schnittstellen. Die Feststellungen werden fotografisch dokumentiert, technisch eingeordnet und an den Auftraggeber zurückgemeldet. Welche Bauabschnitte, Termine und Bereiche einbezogen werden, wird vor der Beauftragung festgelegt.
Wann kann eine Baubegleitung sinnvoll eingesetzt werden?
Bei Neubau, Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung — insbesondere dann, wenn einzelne Bauabschnitte technisch begleitet werden sollen, vor Ausführungsschritten, deren Ergebnis später verdeckt liegt, oder zur Vorbereitung einer Abnahme. Ein Einstieg während eines bereits laufenden Vorhabens ist möglich; der Umfang richtet sich dann auf die noch anstehenden Bauabschnitte.
Welche Bereiche werden betrachtet?
Der fachliche Schwerpunkt liegt bei Dach und Gebäudehülle — Dachaufbauten, Abdichtungen, An- und Abschlüsse, Durchdringungen, Entwässerung und angrenzende Schnittstellen. Dach und Gebäudehülle sind dabei der Schwerpunkt, nicht die pauschale Grenze der Baubegleitung: Andere technische Bereiche können einbezogen werden, soweit sie vom vereinbarten Umfang abgedeckt, fachlich abgedeckt und tatsächlich beurteilbar sind. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden.
Was bedeutet fachtechnische Abnahmebegleitung?
Ein Abnahmetermin kann fachtechnisch begleitet werden. Betrachtet werden die sicht- und zugänglichen Ausführungsstände; erkennbare Auffälligkeiten werden festgehalten und technische Klärungspunkte vorbereitet. Die rechtsgeschäftliche Abnahme und entsprechende Erklärungen erfolgen durch den Auftraggeber oder eine hierzu tatsächlich bevollmächtigte Person. Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht.
Wo liegen die Grenzen der Leistung?
Betrachtet werden definierte Ausführungsstände zu vereinbarten Terminen. Eine durchgehende Baustellenpräsenz, eine lückenlose Kontrolle sämtlicher Arbeitsschritte sowie eine Prüfung verdeckter oder nicht zugänglicher Bereiche sind damit nicht verbunden; Termin- und Kostenzusagen sind nicht Bestandteil. Nicht angeboten werden Tragwerksplanung und Statik, TGA-, Elektro- und Brandschutzplanung, Energie- und Förderberatung, SiGeKo sowie Rechtsberatung. Bauteilöffnungen, Messprogramme und Sonderuntersuchungen sind kein Standardbestandteil und werden bei Bedarf gesondert geklärt.
Wann passt Bauberatung oder eine sachverständige Beurteilung besser?
Soll zunächst eine konkrete technische Frage eingeordnet werden, etwa eine geplante Maßnahme, eine Variantenentscheidung oder vorliegende technische Unterlagen, kann die Bauberatung der passendere Leistungszuschnitt sein. Soll ein konkreter Zustand, eine Auffälligkeit, ein möglicher Mangel oder ein Schaden strukturiert fachlich beurteilt und dokumentiert werden, können sachverständige technische Leistungen besser passen. Die Leistungszuschnitte lassen sich projektbezogen auch miteinander kombinieren.

Bauvorhaben besprechen

Eine kurze Beschreibung des Vorhabens, der anstehenden Bauabschnitte und des gewünschten Umfangs genügt für eine erste Einordnung.

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