Leistung · Projektleitung & Projektbegleitung

Projektleitung & Projektbegleitung für Bauvorhaben und Bestandsmaßnahmen

Wenn an einem Bauvorhaben oder einer Bestandsmaßnahme mehrere Beteiligte mitwirken, entsteht Abstimmungs- und Koordinationsaufwand, der Kapazität und technisches Verständnis erfordert. Projektleitung und Projektbegleitung übernehmen diesen Anteil in einem vorab festgelegten Umfang — von der Begleitung einzelner Projektphasen bis zu einem umfassenderen Koordinationsanteil innerhalb eines abgegrenzten Projektumfangs.

Positionierung

Koordination mit klar umrissenem Auftrag

Beide Leistungen werden projektbezogen beauftragt. Vor der Beauftragung wird festgelegt, welche Aufgaben übernommen werden, für welchen Projektumfang das gilt und welche Aufgaben bei den übrigen Beteiligten verbleiben.

Welche Aufgaben Projektleitung oder Projektbegleitung konkret umfassen, hängt vom Projekt und vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Beide Bezeichnungen sind hier vertragliche Leistungsbeschreibungen und keine allgemeingültigen Definitionen.

Zuschnitt

Zwei mögliche Leistungszuschnitte

Projektbegleitung

Geeignet, wenn definierte Teilaufgaben oder einzelne Projektphasen unterstützt werden sollen. Sie ergänzt eine bestehende Projektorganisation an vereinbarten Stellen und übernimmt nicht die übergreifende Leitung des Gesamtprojekts.

Projektleitung

Geeignet, wenn innerhalb eines vereinbarten Projektumfangs eine umfassendere Koordinations- und Leitungsfunktion übernommen werden soll: Abläufe strukturieren, Beteiligte koordinieren, offene Punkte nachverfolgen und Entscheidungen vorbereiten.

Der Unterschied liegt vor allem in Breite und Tiefe des vereinbarten Aufgabenbereichs. Es handelt sich nicht um feste Pakete — welcher Zuschnitt passt und welche Aufgaben er umfasst, wird für das konkrete Projekt festgelegt.

Leistungsumfang

Typische Aufgaben

Koordination

Beteiligte und Abläufe

Abstimmung zwischen Auftraggeber, Planern, Fachplanern, vorhandenen Bauleitungen und ausführenden Unternehmen im vereinbarten Umfang, damit Informationen dort ankommen, wo Entscheidungen getroffen werden.

Schnittstellen

Termine und Schnittstellen

Betrachtet werden organisatorische und terminliche Schnittstellen sowie bauliche und technische Schnittstellen, soweit sie fachlich abgedeckt sind. Fachfragen außerhalb der vorhandenen Sachkunde werden benannt und zugeordnet.

Dokumentation

Status und Reporting

Je nach Beauftragung: Projektstatus, offene Punkte mit Zuständigkeit, vereinbarte nächste Schritte, erkennbare Termin- und Schnittstellenthemen sowie getroffene und noch erforderliche Entscheidungen.

Terminverfolgung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten beziehungsweise vorliegenden Terminplanung und innerhalb des beauftragten Projektumfangs. Erkennbare Abweichungen und ihre erkennbaren Auswirkungen auf nachfolgende Abläufe oder Schnittstellen werden dokumentiert und der Abstimmungsbedarf sichtbar gemacht. Technische und organisatorische offene Punkte werden erfasst, den Zuständigen zugeordnet und im vereinbarten Umfang nachverfolgt.

Zusammenarbeit

Ergänzung bestehender Projektstrukturen

Die Zusammenarbeit erfolgt je nach Projekt mit dem Auftraggeber und seiner internen Technik, mit Architekten, Planern und Fachplanern, mit vorhandenen Bauleitungen oder mit ausführenden Unternehmen.

Welche Aufgaben bei bestehenden Projektbeteiligten verbleiben und welche zusätzlich übernommen werden, wird vor Auftragserteilung abgegrenzt. Der übernommene Anteil kann eine einzelne Projektphase, ein definierter Teilbereich oder die Koordination innerhalb eines vereinbarten Projektumfangs sein.

Rollen

Klare Rollen und Leistungsgrenzen

Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Projektbeteiligten richten sich nach den jeweiligen Projektrollen und Beauftragungen. Welche zusätzlichen Koordinations- und Leitungsaufgaben übernommen werden, wird vor Auftragserteilung festgelegt.

Koordination bedeutet dabei, Informationen, Termine und offene Punkte im vereinbarten Umfang zusammenzuführen und nachzuverfolgen. Eine pauschale Übernahme der Leistungen oder Verantwortungsbereiche anderer Beteiligter ist damit nicht verbunden.

Keine umfassende Vertretung des Auftraggebers und keine allgemeine Vollmacht.
Keine verbindlichen Freigaben, Erklärungen oder Vertragsabschlüsse im Namen des Auftraggebers.
Keine Kostenplanung, Kostenberechnung, Budgetfreigabe oder Vergabeentscheidung.
Keine verbindliche Anerkennung oder Ablehnung von Nachträgen.
Keine Zusage zu Terminen oder Kosten.
Keine eigenständige Fachplanung, keine Energie- und Förderberatung, kein SiGeKo.
Keine Rechtsberatung, keine rechtliche Vertragsauslegung und keine Anspruchsprüfung.

Einzelne projektbezogene Kommunikations-, Koordinations- oder Vertretungsaufgaben können Bestandteil einer Beauftragung sein, wenn sie konkret vereinbart, fachlich abgedeckt, erforderlichenfalls ausdrücklich bevollmächtigt sowie rechtlich und versicherungstechnisch zulässig sind.

Kosten und Änderungen

Nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang

Kostenbezogene Projektinformationen. Soweit ausdrücklich vereinbart, können bereitgestellte Kostenstände und projektbezogene Veränderungen strukturiert zusammengeführt, dokumentiert und im Projektstatus berichtet werden. Damit verbunden sind keine Kostenplanung, Kostenberechnung, Budgetfreigabe, Vergabeentscheidung oder Kostenzusage.

Änderungen und Nachträge. Im vereinbarten Umfang können Änderungen organisatorisch erfasst, Status und offene Punkte nachverfolgt, erkennbare Auswirkungen auf Termine, Abläufe und Schnittstellen dokumentiert und der erforderliche Abstimmungsbedarf koordiniert werden. Nicht Bestandteil der Projektleitungsleistung sind eine technische Nachtragsprüfung als eigene Kernleistung, die wirtschaftliche Freigabe, die Anerkennung oder Ablehnung, die rechtliche Anspruchsprüfung sowie die Vertragsauslegung. Soll eine technische Plausibilisierung erfolgen, wird sie einer dafür fachlich passenden Leistung und einem konkreten Auftrag zugeordnet.

Qualität. Technische und organisatorische Qualitätsthemen können im vereinbarten Projektumfang nachverfolgt und mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt werden. Für die eigenständige technische Kontrolle von Ausführungsständen ist Bauüberwachung und Qualitätssicherung der passende Zuschnitt.

Einordnung

Drei verschiedene Zuschnitte

Projektleitung & Projektbegleitung

Auf projektbezogene Koordination und Organisation ausgerichtet: Beteiligte, Abläufe, Schnittstellen, Informationen, Status und Entscheidungsbedarf im vereinbarten Umfang.

Bauleitung & Fachbauleitung

Ein stärker auf die Baustellen- und Ausführungsebene bezogener projektbezogener Zuschnitt. Welche Aufgaben er umfasst, hängt ebenfalls von der jeweiligen Beauftragung ab. Mehr zur Bauleitung.

Bauüberwachung & Qualitätssicherung

Betrachtet definierte Ausführungsstände technisch und dokumentiert Feststellungen im vereinbarten Kontrollumfang. Mehr zur Bauüberwachung.

Je nach Projekt, vorhandenen Rollen und vereinbartem Aufgabenbereich können die Leistungszuschnitte einzeln oder miteinander kombiniert vereinbart werden. Eine automatische Kombination besteht nicht.

Einsatzfelder

Wo die Leistung eingesetzt wird

Projektleitung und Projektbegleitung kommen bei Neubauvorhaben ebenso in Betracht wie bei Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung, bei Maßnahmen im Immobilienbestand sowie bei einzelnen definierten Bau- oder Projektabschnitten.

Angesprochen sind vor allem Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaft, Bestandshalter und Immobilienunternehmen, Projektentwickler, Architektur- und Planungsbüros sowie Generalunternehmer und Bauunternehmen. Ein möglicher Einsatz ist die Koordination mehrerer paralleler Maßnahmen an unterschiedlichen Objekten, bei denen Abstimmung, Nachverfolgung und Dokumentation zusammenlaufen.

Fachlicher Hintergrund

Schwerpunkt Dach und Gebäudehülle

Dachdeckermeister — Meisterprüfung 2006, Handwerkskammer Lübeck.
Im Bau- und Dachdeckerhandwerk tätig seit 1994.
Fachlicher Schwerpunkt: Dach und Gebäudehülle.
Technische Dokumentation nach vereinbartem Umfang.

Besondere fachliche Tiefe besteht bei Projekten und Projektabschnitten rund um Dach und Gebäudehülle. Dach und Gebäudehülle sind der Schwerpunkt, nicht die Grenze dieser Leistung. Auch andere Projektaufgaben können Bestandteil einer Beauftragung sein, soweit sie vom vereinbarten Leistungsumfang und der vorhandenen Sachkunde abgedeckt sind. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden. Mehr zur fachlichen Grundlage.

Häufige Fragen zur Projektleitung

Konkret beantwortet

Was ist der Unterschied zwischen Projektleitung und Projektbegleitung?
Projektbegleitung unterstützt definierte Teilaufgaben oder einzelne Projektphasen und ergänzt eine bestehende Projektorganisation. Projektleitung übernimmt innerhalb eines abgegrenzten Projektumfangs einen umfassenderen Koordinations- und Leitungsanteil. Der Unterschied liegt vor allem in Breite und Tiefe des vereinbarten Aufgabenbereichs. Beides sind vertragliche Leistungsbezeichnungen dieser Website; der tatsächliche Umfang wird vor der Beauftragung festgelegt.
Welche Aufgaben können übernommen werden?
Je nach Beauftragung die Koordination der Beteiligten, die Strukturierung von Abläufen und Zuständigkeiten, Terminverfolgung auf Grundlage der vorliegenden Planung, Schnittstellenkoordination, die Nachverfolgung offener technischer und organisatorischer Punkte, die Vorbereitung erforderlicher Entscheidungen sowie Dokumentation und Reporting. Welche davon übernommen werden, wird vorab vereinbart.
Was ist der Unterschied zur Bauleitung?
Projektleitung und Projektbegleitung sind auf projektbezogene Koordination und Organisation ausgerichtet. Bauleitung ist ein stärker auf die Baustellen- und Ausführungsebene bezogener Zuschnitt. Auch dort hängt der Aufgabenumfang von der Beauftragung ab; ein fester Leistungskatalog ist mit dem Begriff nicht automatisch verbunden. Beide Leistungen können in einem Projekt nebeneinander bestehen.
Können bestehende Projektteams ergänzt werden?
Ja. Je nach Projekt kann die Zusammenarbeit mit Auftraggeber, interner Technik, Architekten, Planern, vorhandenen Bauleitungen und ausführenden Unternehmen erfolgen. Welche Aufgaben bei den vorhandenen Beteiligten verbleiben und welche zusätzlich übernommen werden, wird vor Auftragserteilung abgegrenzt.
Wie werden Termine und Kosten behandelt?
Terminverfolgung erfolgt im vereinbarten Umfang auf Grundlage der vereinbarten beziehungsweise vorliegenden Terminplanung; erkennbare Abweichungen und ihre erkennbaren Auswirkungen auf Abläufe und Schnittstellen werden dokumentiert. Eine Zusage zur Einhaltung von Terminen ist damit nicht verbunden. Kostenbezogene Informationen werden nur behandelt, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde — bereitgestellte Kostenstände und projektbezogene Veränderungen können dann zusammengeführt, dokumentiert und im Projektstatus berichtet werden. Kostenplanung, Kostenberechnung, Budgetfreigaben, Vergabeentscheidungen und Kostenzusagen gehören nicht dazu.
Wird die Kommunikation mit den Projektbeteiligten übernommen?
Im vereinbarten Umfang ja: Abstimmung, Informationsfluss und Nachverfolgung offener Punkte gegenüber den Projektbeteiligten können Bestandteil der Beauftragung sein. Verbindliche Erklärungen, Freigaben oder Vertragsabschlüsse im Namen des Auftraggebers gehören nicht dazu; solche Aufgaben setzen eine ausdrückliche Vereinbarung und Bevollmächtigung voraus.

Projekt oder Projektabschnitt besprechen

Eine kurze Beschreibung des Vorhabens, der Projektphase und der bereits vorhandenen Projektrollen genügt, um den passenden Zuschnitt einzuordnen.

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