Projektleitung & Projektbegleitung für Bauvorhaben und Bestandsmaßnahmen
Wenn an einem Bauvorhaben oder einer Bestandsmaßnahme mehrere Beteiligte mitwirken, entsteht Abstimmungs- und Koordinationsaufwand, der Kapazität und technisches Verständnis erfordert. Projektleitung und Projektbegleitung übernehmen diesen Anteil in einem vorab festgelegten Umfang — von der Begleitung einzelner Projektphasen bis zu einem umfassenderen Koordinationsanteil innerhalb eines abgegrenzten Projektumfangs.
Koordination mit klar umrissenem Auftrag
Beide Leistungen werden projektbezogen beauftragt. Vor der Beauftragung wird festgelegt, welche Aufgaben übernommen werden, für welchen Projektumfang das gilt und welche Aufgaben bei den übrigen Beteiligten verbleiben.
Welche Aufgaben Projektleitung oder Projektbegleitung konkret umfassen, hängt vom Projekt und vom vereinbarten Leistungsumfang ab. Beide Bezeichnungen sind hier vertragliche Leistungsbeschreibungen und keine allgemeingültigen Definitionen.
Zwei mögliche Leistungszuschnitte
Projektbegleitung
Geeignet, wenn definierte Teilaufgaben oder einzelne Projektphasen unterstützt werden sollen. Sie ergänzt eine bestehende Projektorganisation an vereinbarten Stellen und übernimmt nicht die übergreifende Leitung des Gesamtprojekts.
Projektleitung
Geeignet, wenn innerhalb eines vereinbarten Projektumfangs eine umfassendere Koordinations- und Leitungsfunktion übernommen werden soll: Abläufe strukturieren, Beteiligte koordinieren, offene Punkte nachverfolgen und Entscheidungen vorbereiten.
Der Unterschied liegt vor allem in Breite und Tiefe des vereinbarten Aufgabenbereichs. Es handelt sich nicht um feste Pakete — welcher Zuschnitt passt und welche Aufgaben er umfasst, wird für das konkrete Projekt festgelegt.
Typische Aufgaben
Beteiligte und Abläufe
Abstimmung zwischen Auftraggeber, Planern, Fachplanern, vorhandenen Bauleitungen und ausführenden Unternehmen im vereinbarten Umfang, damit Informationen dort ankommen, wo Entscheidungen getroffen werden.
Termine und Schnittstellen
Betrachtet werden organisatorische und terminliche Schnittstellen sowie bauliche und technische Schnittstellen, soweit sie fachlich abgedeckt sind. Fachfragen außerhalb der vorhandenen Sachkunde werden benannt und zugeordnet.
Status und Reporting
Je nach Beauftragung: Projektstatus, offene Punkte mit Zuständigkeit, vereinbarte nächste Schritte, erkennbare Termin- und Schnittstellenthemen sowie getroffene und noch erforderliche Entscheidungen.
Terminverfolgung erfolgt auf Grundlage der vereinbarten beziehungsweise vorliegenden Terminplanung und innerhalb des beauftragten Projektumfangs. Erkennbare Abweichungen und ihre erkennbaren Auswirkungen auf nachfolgende Abläufe oder Schnittstellen werden dokumentiert und der Abstimmungsbedarf sichtbar gemacht. Technische und organisatorische offene Punkte werden erfasst, den Zuständigen zugeordnet und im vereinbarten Umfang nachverfolgt.
Ergänzung bestehender Projektstrukturen
Die Zusammenarbeit erfolgt je nach Projekt mit dem Auftraggeber und seiner internen Technik, mit Architekten, Planern und Fachplanern, mit vorhandenen Bauleitungen oder mit ausführenden Unternehmen.
Welche Aufgaben bei bestehenden Projektbeteiligten verbleiben und welche zusätzlich übernommen werden, wird vor Auftragserteilung abgegrenzt. Der übernommene Anteil kann eine einzelne Projektphase, ein definierter Teilbereich oder die Koordination innerhalb eines vereinbarten Projektumfangs sein.
Klare Rollen und Leistungsgrenzen
Die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Projektbeteiligten richten sich nach den jeweiligen Projektrollen und Beauftragungen. Welche zusätzlichen Koordinations- und Leitungsaufgaben übernommen werden, wird vor Auftragserteilung festgelegt.
Koordination bedeutet dabei, Informationen, Termine und offene Punkte im vereinbarten Umfang zusammenzuführen und nachzuverfolgen. Eine pauschale Übernahme der Leistungen oder Verantwortungsbereiche anderer Beteiligter ist damit nicht verbunden.
Einzelne projektbezogene Kommunikations-, Koordinations- oder Vertretungsaufgaben können Bestandteil einer Beauftragung sein, wenn sie konkret vereinbart, fachlich abgedeckt, erforderlichenfalls ausdrücklich bevollmächtigt sowie rechtlich und versicherungstechnisch zulässig sind.
Nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang
Kostenbezogene Projektinformationen. Soweit ausdrücklich vereinbart, können bereitgestellte Kostenstände und projektbezogene Veränderungen strukturiert zusammengeführt, dokumentiert und im Projektstatus berichtet werden. Damit verbunden sind keine Kostenplanung, Kostenberechnung, Budgetfreigabe, Vergabeentscheidung oder Kostenzusage.
Änderungen und Nachträge. Im vereinbarten Umfang können Änderungen organisatorisch erfasst, Status und offene Punkte nachverfolgt, erkennbare Auswirkungen auf Termine, Abläufe und Schnittstellen dokumentiert und der erforderliche Abstimmungsbedarf koordiniert werden. Nicht Bestandteil der Projektleitungsleistung sind eine technische Nachtragsprüfung als eigene Kernleistung, die wirtschaftliche Freigabe, die Anerkennung oder Ablehnung, die rechtliche Anspruchsprüfung sowie die Vertragsauslegung. Soll eine technische Plausibilisierung erfolgen, wird sie einer dafür fachlich passenden Leistung und einem konkreten Auftrag zugeordnet.
Qualität. Technische und organisatorische Qualitätsthemen können im vereinbarten Projektumfang nachverfolgt und mit den zuständigen Beteiligten abgestimmt werden. Für die eigenständige technische Kontrolle von Ausführungsständen ist Bauüberwachung und Qualitätssicherung der passende Zuschnitt.
Drei verschiedene Zuschnitte
Projektleitung & Projektbegleitung
Auf projektbezogene Koordination und Organisation ausgerichtet: Beteiligte, Abläufe, Schnittstellen, Informationen, Status und Entscheidungsbedarf im vereinbarten Umfang.
Bauleitung & Fachbauleitung
Ein stärker auf die Baustellen- und Ausführungsebene bezogener projektbezogener Zuschnitt. Welche Aufgaben er umfasst, hängt ebenfalls von der jeweiligen Beauftragung ab. Mehr zur Bauleitung.
Bauüberwachung & Qualitätssicherung
Betrachtet definierte Ausführungsstände technisch und dokumentiert Feststellungen im vereinbarten Kontrollumfang. Mehr zur Bauüberwachung.
Je nach Projekt, vorhandenen Rollen und vereinbartem Aufgabenbereich können die Leistungszuschnitte einzeln oder miteinander kombiniert vereinbart werden. Eine automatische Kombination besteht nicht.
Wo die Leistung eingesetzt wird
Projektleitung und Projektbegleitung kommen bei Neubauvorhaben ebenso in Betracht wie bei Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung, bei Maßnahmen im Immobilienbestand sowie bei einzelnen definierten Bau- oder Projektabschnitten.
Angesprochen sind vor allem Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaft, Bestandshalter und Immobilienunternehmen, Projektentwickler, Architektur- und Planungsbüros sowie Generalunternehmer und Bauunternehmen. Ein möglicher Einsatz ist die Koordination mehrerer paralleler Maßnahmen an unterschiedlichen Objekten, bei denen Abstimmung, Nachverfolgung und Dokumentation zusammenlaufen.
Schwerpunkt Dach und Gebäudehülle
Besondere fachliche Tiefe besteht bei Projekten und Projektabschnitten rund um Dach und Gebäudehülle. Dach und Gebäudehülle sind der Schwerpunkt, nicht die Grenze dieser Leistung. Auch andere Projektaufgaben können Bestandteil einer Beauftragung sein, soweit sie vom vereinbarten Leistungsumfang und der vorhandenen Sachkunde abgedeckt sind. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden. Mehr zur fachlichen Grundlage.
Konkret beantwortet
Was ist der Unterschied zwischen Projektleitung und Projektbegleitung?
Welche Aufgaben können übernommen werden?
Was ist der Unterschied zur Bauleitung?
Können bestehende Projektteams ergänzt werden?
Wie werden Termine und Kosten behandelt?
Wird die Kommunikation mit den Projektbeteiligten übernommen?
Projekt oder Projektabschnitt besprechen
Eine kurze Beschreibung des Vorhabens, der Projektphase und der bereits vorhandenen Projektrollen genügt, um den passenden Zuschnitt einzuordnen.
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