Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Zusammenarbeit zwischen der Dachprofis-Nord UG (haftungsbeschränkt) — Marktauftritt „Fjordbau“ — und ihren Auftraggebern für Leistungen der Bauleitung, Bauberatung, Baubegleitung, Projektleitung und Sachverständigenleistungen. Sie gelten für Verbraucher und Unternehmer gleichermaßen, soweit nachfolgend nicht unterschieden wird.

§ 2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags ist die im Einzelfall vereinbarte Leistung — etwa eine punktuelle Bauberatung, eine durchgehende Bauleitung, eine Baubegleitung über definierte Bauphasen, eine Projektleitung oder ein Sachverständigengutachten. Der genaue Leistungsumfang, die Anzahl der Vor-Ort-Termine sowie die Vergütung werden vor Beginn der Zusammenarbeit schriftlich oder in Textform festgehalten.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

Das kostenlose Erstgespräch ist unverbindlich und stellt noch kein Vertragsangebot dar. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erklärte Beauftragung beider Parteien zustande.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen (u. a. Baupläne, Verträge, Zugang zur Baustelle) rechtzeitig zur Verfügung und informiert Fjordbau über bekannte besondere Umstände des Bauvorhabens.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem im Einzelfall vereinbarten Leistungsumfang und wird vor Vertragsschluss transparent kommuniziert — entweder als Pauschale oder nach Aufwand. Grundsätze der Preisgestaltung sind auf der Seite Preise & Kalkulationslogik erläutert. Zahlungsziele und -modalitäten werden im Einzelvertrag festgelegt.

§ 6 Unabhängigkeit & Umfang der Leistung

Fjordbau führt selbst keine Bauleistungen aus und steht in keinem wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zu ausführenden Firmen. Die im Rahmen der Bauleitung, Baubegleitung oder Bauberatung erfolgenden Einschätzungen erfolgen nach bestem fachlichen Wissen auf Grundlage der anerkannten Regeln der Technik, ersetzen jedoch keine bauaufsichtliche Prüfung, keine statische Berechnung und keine rechtliche Beratung. Sachverständigenleistungen im Rahmen dieses Vertrags sind private, technische Gutachten und fachliche Bewertungen auf Basis von Meisterqualifikation und praktischer Bauerfahrung; eine öffentliche Bestellung und Vereidigung besteht nicht.

§ 7 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Im Übrigen gelten die im Einzelvertrag vereinbarten Kündigungsfristen.

§ 8 Haftung

Fjordbau haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.