Leistungen

Technische Leistungen für Bauvorhaben und Immobilienbestand

Technische Unterstützung bei Bauvorhaben sowie bei Sanierungs-, Instandsetzungs- und Bestandsmaßnahmen in Hamburg und Schleswig-Holstein. Welche Aufgaben übernommen werden, wird projekt- beziehungsweise objektbezogen festgelegt. Besondere fachliche Tiefe besteht bei Dach und Gebäudehülle — als Schwerpunkt, nicht als Grenze.

Für professionelle Auftraggeber

Leistungszuschnitte im Überblick

Die folgenden Leistungen können einzeln beauftragt werden. Eine feste Kombination oder ein Paket gibt es nicht — welcher Zuschnitt passt, hängt vom Projekt, der Fragestellung und den bereits vorhandenen Rollen ab.

Für private Bauherren

Baubegleitung als privater Leistungszuschnitt

Für private Bauherren und private Immobilieneigentümer besteht ein eigener Zuschnitt: die Baubegleitung. Sie umfasst die technische Begleitung ausgewählter Bauabschnitte und vereinbarter Kontrolltermine, die technische Einordnung der betrachteten Ausführungsstände sowie deren Dokumentation — bei Neubau, Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung.

Je nach Fragestellung können auch andere Zuschnitte passen: Soll zunächst eine konkrete technische Frage eingeordnet werden, kann die Bauberatung passend sein; soll ein konkreter Zustand, eine Auffälligkeit, ein möglicher Mangel oder ein Schaden strukturiert fachlich beurteilt werden, können sachverständige Leistungen der passendere Zuschnitt sein.

Einen Überblick über die Zusammenarbeit mit privaten Auftraggebern gibt die Seite für private Bauherren.

Orientierung

Welcher Zuschnitt kann passen?

Die folgende Einordnung ist eine Orientierung, keine feste Zuordnung. Welcher Zuschnitt tatsächlich passt, hängt vom Projekt, der Fragestellung und den bereits vorhandenen Rollen ab.

Laufende Ausführung, definierte Kontrolltermine

Sollen definierte Ausführungsstände zu vereinbarten Terminen betrachtet und Feststellungen dokumentiert werden, kann Bauüberwachung & Qualitätssicherung der passendere Zuschnitt sein.

Leitung eines abgegrenzten Bau- oder Fachbereichs

Sollen Aufgaben auf der Baustellenebene übernommen werden, kann Bauleitung & Fachbauleitung passend sein — auch als fachliche Unterstützung für einen einzelnen Bereich.

Koordination eines größeren Projektumfangs

Sollen Beteiligte abgestimmt, Schnittstellen geklärt und offene Punkte fortlaufend nachverfolgt werden, kann Projektleitung & Projektbegleitung der passendere Zuschnitt sein.

Eine technische Einzelfrage

Geht es um die Einordnung einer geplanten Maßnahme, einer Variante oder vorliegender technischer Unterlagen, kann Bauberatung passend sein.

Zustands-, Mängel- oder Schadensfrage

Soll ein konkreter Sachverhalt strukturiert fachlich beurteilt und je nach Auftrag schriftlich festgehalten werden, können sachverständige Leistungen der passendere Zuschnitt sein.

Wiederkehrende Zustandskontrolle Dach und Gebäudehülle

Soll der Zustand von Dach und Gebäudehülle im Bestand technisch kontrolliert werden, kann eine Dach- & Gebäudehülleninspektion passend sein — einmalig, anlassbezogen oder wiederkehrend.

Fachlicher Schwerpunkt

Dach und Gebäudehülle

Der besondere fachliche Schwerpunkt liegt bei Dach und Gebäudehülle. Grundlage sind die tatsächliche Meisterqualifikation und die Berufspraxis im Bau- und Dachdeckerhandwerk.

Dachdeckermeister — Meisterprüfung 2006, Handwerkskammer Lübeck.
Im Bau- und Dachdeckerhandwerk tätig seit 1994.
Dachaufbauten, Abdichtungen sowie An- und Abschlüsse.
Durchdringungen, Entwässerung und angrenzende Schnittstellen der Gebäudehülle.

Dach und Gebäudehülle sind der Schwerpunkt, nicht die pauschale Grenze des Portfolios. Andere Aufgaben können Bestandteil einer Beauftragung sein, soweit sie vom vereinbarten Umfang und der tatsächlichen Fachkunde abgedeckt und tatsächlich beurteilbar sind. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden. Mehr zur fachlichen Grundlage.

Auftraggeber

Für wen die Leistungen gedacht sind

Angesprochen sind Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen, Bestandshalter und Immobilienunternehmen, Architektur- und Planungsbüros, Generalunternehmer und Bauunternehmen sowie Projektentwickler.

Einen Überblick für professionelle Auftraggeber gibt die Seite für gewerbliche Auftraggeber. Für einzelne Auftraggebertypen bestehen eigene Seiten: für Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaft sowie für Planer und Bauunternehmen.

Rollen

Rollen und Leistungsumfang

Welche Aufgaben übernommen werden, wird projektbezogen vor der Beauftragung festgelegt. Die im Projekt bereits vorhandenen Rollen der weiteren Beteiligten bleiben dabei zu berücksichtigen.

Ausführungs-, Leitungs-, Kontroll-, Beratungs- und Beurteilungsrollen werden projektbezogen abgegrenzt: Ein eigener ausgeführter Leistungsumfang wird nicht zugleich als davon getrennte Kontrolle dieses Umfangs dargestellt. Wer welche Rolle innehat, bleibt damit für die Projektbeteiligten nachvollziehbar.

Dokumentation

Was je nach Auftrag entstehen kann

Welche Unterlagen entstehen, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Je nach Auftrag können technische Feststellungen, eine Fotodokumentation, strukturierte Klärungspunkte, schriftliche Zusammenfassungen sowie technische Stellungnahmen dort entstehen, wo dieser Leistungszuschnitt tatsächlich vereinbart ist.

Damit ist keine allgemeine Zusage zu Form, Umfang oder Verwertbarkeit verbunden. Eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Bauvorgänge ist nicht Bestandteil, ebenso wenig eine rechtliche Bewertung. Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht.

Grenzen

Was nicht Bestandteil der Leistungen ist

Keine Tragwerksplanung oder Statik, keine TGA-, Elektro- oder Brandschutzplanung.
Keine Energie- und Förderberatung, kein SiGeKo.
Keine Rechtsberatung — auch nicht zu Verträgen, Mängelrechten, Fristen, Ansprüchen, Haftung oder Gewährleistung.
Keine Zusage zur Mängelfreiheit sowie keine Zusage zu Terminen oder Kosten.
Keine Projektsteuerung nach AHO und keine pauschale Bauherrenvertretung.
Keine öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger.

Bauteilöffnungen, Messprogramme und Sonderuntersuchungen sind kein Standardbestandteil und werden bei Bedarf gesondert geklärt. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden.

Häufige Fragen zu den Leistungen

Konkret beantwortet

Welche Leistung passt zu welchem Bedarf?
Das hängt von der Fragestellung, dem gewünschten Ergebnis und den im Projekt bereits vorhandenen Rollen ab. Geht es um die Kontrolle laufender Ausführung zu definierten Terminen, kann Bauüberwachung passend sein; um die Leitung eines abgegrenzten Bau- oder Fachbereichs die Bauleitung beziehungsweise Fachbauleitung; um die Koordination eines größeren Projektumfangs die Projektleitung. Eine einzelne technische Frage lässt sich über die Bauberatung einordnen, eine konkrete Zustands-, Mängel- oder Schadensfrage über sachverständige Leistungen.
Können Leistungen miteinander kombiniert werden?
Ja. Die Leistungszuschnitte lassen sich projektbezogen kombinieren oder nacheinander einsetzen — etwa eine technische Beratung vor einer Maßnahme und eine Kontrolle definierter Ausführungsstände während der Umsetzung. Eine feste Kombination oder ein Paket gibt es nicht; welcher Zuschnitt passt, wird vor der Beauftragung festgelegt.
Sind Dach und Gebäudehülle der einzige Tätigkeitsbereich?
Nein. Dach und Gebäudehülle sind der besondere fachliche Schwerpunkt, nicht die pauschale Grenze. Andere technische Bereiche können Bestandteil einer Beauftragung sein, soweit sie vom vereinbarten Umfang und der vorhandenen Sachkunde abgedeckt und tatsächlich beurteilbar sind. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden.
Werden auch private Bauherren unterstützt?
Ja. Für private Bauherren und private Immobilieneigentümer ist die Baubegleitung der eigene Leistungszuschnitt: technische Begleitung ausgewählter Bauabschnitte und vereinbarter Kontrolltermine im festgelegten Umfang. Je nach Fragestellung können auch eine Bauberatung oder eine sachverständige technische Beurteilung der passendere Zuschnitt sein.
Wie wird der Leistungsumfang festgelegt?
Vor der Beauftragung. Festgelegt wird, welche Aufgaben übernommen werden, welche Bereiche betrachtet werden, welche Termine vorgesehen sind und in welcher Form das Ergebnis vorliegt. Die im Projekt vorhandenen Rollen der weiteren Beteiligten werden dabei berücksichtigt und die Zuständigkeiten projektbezogen abgegrenzt.
Sind Fachplanung oder Rechtsberatung Bestandteil?
Nein. Nicht angeboten werden Tragwerksplanung und Statik, TGA-, Elektro- und Brandschutzplanung, Energie- und Förderberatung, SiGeKo sowie Rechtsberatung. Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht; für rechtliche Fragen ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich.

Projekt oder Maßnahme besprechen

Eine kurze Beschreibung des Vorhabens, der Fragestellung und der bereits vorhandenen Projektrollen genügt für eine erste Einordnung des sinnvollen Leistungsumfangs.

Projekt besprechen