Technische Leistungen für Bauvorhaben und Immobilienbestand
Technische Unterstützung bei Bauvorhaben sowie bei Sanierungs-, Instandsetzungs- und Bestandsmaßnahmen in Hamburg und Schleswig-Holstein. Welche Aufgaben übernommen werden, wird projekt- beziehungsweise objektbezogen festgelegt. Besondere fachliche Tiefe besteht bei Dach und Gebäudehülle — als Schwerpunkt, nicht als Grenze.
Leistungszuschnitte im Überblick
Die folgenden Leistungen können einzeln beauftragt werden. Eine feste Kombination oder ein Paket gibt es nicht — welcher Zuschnitt passt, hängt vom Projekt, der Fragestellung und den bereits vorhandenen Rollen ab.
Bauleitung & Fachbauleitung
Projektbezogene Leitungs- und Koordinationsaufgaben im definierten Aufgabenbereich sowie fachliche Bauleitungsunterstützung für einen abgegrenzten Bereich, insbesondere bei Dach und Gebäudehülle.
Mehr erfahren →Bauüberwachung & Qualitätssicherung
Technische Betrachtung definierter Ausführungsstände zu vereinbarten Terminen: erkennbare Auffälligkeiten, mögliche Mängel und Ausführungsrisiken, festgehalten im vereinbarten Kontrollumfang.
Mehr erfahren →Dach- & Gebäudehülleninspektion
Technische Zustandskontrolle der sicht- und zugänglichen Bereiche von Dach und Gebäudehülle — einmalig, anlassbezogen oder wiederkehrend, mit strukturiert festgehaltenen Feststellungen.
Mehr erfahren →Projektleitung & Projektbegleitung
Projektbezogene organisatorische und koordinierende Aufgaben mit vereinbarter Breite und Tiefe: Abstimmung der Beteiligten, Schnittstellen, offene Punkte und Status.
Mehr erfahren →Bauberatung
Technische Beratung zu einer konkreten Fragestellung: Einordnung geplanter Maßnahmen, technische Inhalte von Angeboten und Leistungsunterlagen, Varianten und erkennbarer Klärungsbedarf.
Mehr erfahren →Sachverständige Leistungen
Strukturierte fachliche Beurteilung eines konkret vereinbarten technischen Sachverhalts — Zustand, erkennbare Auffälligkeit, möglicher Mangel oder Schadensbild, je nach Auftrag schriftlich festgehalten.
Mehr erfahren →Baubegleitung als privater Leistungszuschnitt
Für private Bauherren und private Immobilieneigentümer besteht ein eigener Zuschnitt: die Baubegleitung. Sie umfasst die technische Begleitung ausgewählter Bauabschnitte und vereinbarter Kontrolltermine, die technische Einordnung der betrachteten Ausführungsstände sowie deren Dokumentation — bei Neubau, Sanierung, Modernisierung und Instandsetzung.
Je nach Fragestellung können auch andere Zuschnitte passen: Soll zunächst eine konkrete technische Frage eingeordnet werden, kann die Bauberatung passend sein; soll ein konkreter Zustand, eine Auffälligkeit, ein möglicher Mangel oder ein Schaden strukturiert fachlich beurteilt werden, können sachverständige Leistungen der passendere Zuschnitt sein.
Einen Überblick über die Zusammenarbeit mit privaten Auftraggebern gibt die Seite für private Bauherren.
Welcher Zuschnitt kann passen?
Die folgende Einordnung ist eine Orientierung, keine feste Zuordnung. Welcher Zuschnitt tatsächlich passt, hängt vom Projekt, der Fragestellung und den bereits vorhandenen Rollen ab.
Laufende Ausführung, definierte Kontrolltermine
Sollen definierte Ausführungsstände zu vereinbarten Terminen betrachtet und Feststellungen dokumentiert werden, kann Bauüberwachung & Qualitätssicherung der passendere Zuschnitt sein.
Leitung eines abgegrenzten Bau- oder Fachbereichs
Sollen Aufgaben auf der Baustellenebene übernommen werden, kann Bauleitung & Fachbauleitung passend sein — auch als fachliche Unterstützung für einen einzelnen Bereich.
Koordination eines größeren Projektumfangs
Sollen Beteiligte abgestimmt, Schnittstellen geklärt und offene Punkte fortlaufend nachverfolgt werden, kann Projektleitung & Projektbegleitung der passendere Zuschnitt sein.
Eine technische Einzelfrage
Geht es um die Einordnung einer geplanten Maßnahme, einer Variante oder vorliegender technischer Unterlagen, kann Bauberatung passend sein.
Zustands-, Mängel- oder Schadensfrage
Soll ein konkreter Sachverhalt strukturiert fachlich beurteilt und je nach Auftrag schriftlich festgehalten werden, können sachverständige Leistungen der passendere Zuschnitt sein.
Wiederkehrende Zustandskontrolle Dach und Gebäudehülle
Soll der Zustand von Dach und Gebäudehülle im Bestand technisch kontrolliert werden, kann eine Dach- & Gebäudehülleninspektion passend sein — einmalig, anlassbezogen oder wiederkehrend.
Dach und Gebäudehülle
Der besondere fachliche Schwerpunkt liegt bei Dach und Gebäudehülle. Grundlage sind die tatsächliche Meisterqualifikation und die Berufspraxis im Bau- und Dachdeckerhandwerk.
Dach und Gebäudehülle sind der Schwerpunkt, nicht die pauschale Grenze des Portfolios. Andere Aufgaben können Bestandteil einer Beauftragung sein, soweit sie vom vereinbarten Umfang und der tatsächlichen Fachkunde abgedeckt und tatsächlich beurteilbar sind. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden. Mehr zur fachlichen Grundlage.
Für wen die Leistungen gedacht sind
Angesprochen sind Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen, Bestandshalter und Immobilienunternehmen, Architektur- und Planungsbüros, Generalunternehmer und Bauunternehmen sowie Projektentwickler.
Einen Überblick für professionelle Auftraggeber gibt die Seite für gewerbliche Auftraggeber. Für einzelne Auftraggebertypen bestehen eigene Seiten: für Hausverwaltungen und Wohnungswirtschaft sowie für Planer und Bauunternehmen.
Rollen und Leistungsumfang
Welche Aufgaben übernommen werden, wird projektbezogen vor der Beauftragung festgelegt. Die im Projekt bereits vorhandenen Rollen der weiteren Beteiligten bleiben dabei zu berücksichtigen.
Ausführungs-, Leitungs-, Kontroll-, Beratungs- und Beurteilungsrollen werden projektbezogen abgegrenzt: Ein eigener ausgeführter Leistungsumfang wird nicht zugleich als davon getrennte Kontrolle dieses Umfangs dargestellt. Wer welche Rolle innehat, bleibt damit für die Projektbeteiligten nachvollziehbar.
Was je nach Auftrag entstehen kann
Welche Unterlagen entstehen, richtet sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang. Je nach Auftrag können technische Feststellungen, eine Fotodokumentation, strukturierte Klärungspunkte, schriftliche Zusammenfassungen sowie technische Stellungnahmen dort entstehen, wo dieser Leistungszuschnitt tatsächlich vereinbart ist.
Damit ist keine allgemeine Zusage zu Form, Umfang oder Verwertbarkeit verbunden. Eine lückenlose Dokumentation sämtlicher Bauvorgänge ist nicht Bestandteil, ebenso wenig eine rechtliche Bewertung. Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht.
Was nicht Bestandteil der Leistungen ist
Bauteilöffnungen, Messprogramme und Sonderuntersuchungen sind kein Standardbestandteil und werden bei Bedarf gesondert geklärt. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden.
Konkret beantwortet
Welche Leistung passt zu welchem Bedarf?
Können Leistungen miteinander kombiniert werden?
Sind Dach und Gebäudehülle der einzige Tätigkeitsbereich?
Werden auch private Bauherren unterstützt?
Wie wird der Leistungsumfang festgelegt?
Sind Fachplanung oder Rechtsberatung Bestandteil?
Projekt oder Maßnahme besprechen
Eine kurze Beschreibung des Vorhabens, der Fragestellung und der bereits vorhandenen Projektrollen genügt für eine erste Einordnung des sinnvollen Leistungsumfangs.
Projekt besprechen