Bauüberwachung & Qualitätssicherung für professionelle Bauvorhaben
Definierte Ausführungsstände werden zu vereinbarten Terminen technisch betrachtet, Feststellungen werden dokumentiert und offene technische Punkte im vereinbarten Umfang nachverfolgt. Kontroll- und Dokumentationsumfang werden vor der Beauftragung festgelegt. Besondere fachliche Tiefe besteht bei Dach und Gebäudehülle.
Was die Bauüberwachung konkret umfasst
Die Leistung wird projekt- oder objektbezogen übernommen. Welche Ausführungsstände betrachtet werden, zu welchen Zeitpunkten das geschieht und in welcher Form dokumentiert wird, wird vor Auftragserteilung festgelegt.
Definierte Ausführungsstände
Zu vereinbarten Terminen werden die im Auftrag festgelegten Ausführungsstände technisch betrachtet — soweit sie zum Zeitpunkt des Termins erkennbar und zugänglich sind. Anzahl, Zeitpunkte und Umfang werden vorab vereinbart.
Frühzeitiges Erkennen
Ziel ist das frühzeitige Erkennen von Auffälligkeiten, möglichen Mängeln und Ausführungsrisiken. Feststellungen werden fotografisch dokumentiert und dem betreffenden Bauteil oder Bereich zugeordnet.
Nachvollziehbare Berichte
Je nach Beauftragung Fotodokumentation, Kontroll- oder Statusberichte und technische Feststellungen mit Zuordnung zu Bauteil und Bereich. Umfang und Form werden vorab vereinbart.
Dokumentierte Nachverfolgung im vereinbarten Umfang
Offene technische Punkte werden erfasst, den zuständigen Stellen zugeordnet und im ausdrücklich vereinbarten Umfang, im vereinbarten Zeitraum und bezogen auf den jeweiligen Projektstatus nachverfolgt. Die Erledigung selbst liegt bei den ausführenden und beauftragenden Stellen; eine Nachverfolgung darüber hinaus ist nicht Bestandteil der Leistung.
Dach und Gebäudehülle
Die größte fachliche Tiefe besteht bei Dach und angrenzender Gebäudehülle. Je nach Projektphase, Zugänglichkeit der Bauteile und vereinbartem Leistungsumfang können beispielsweise betrachtet werden:
Photovoltaik- und Begrünungsthemen werden ausschließlich hinsichtlich der fachlich abgedeckten Schnittstellen zu Dach und Gebäudehülle betrachtet. Der Schwerpunkt beschreibt, wo die fachliche Tiefe am größten ist — nicht die Grenze jedes möglichen Auftrags. Angrenzende Bereiche können Bestandteil einer Beauftragung sein, soweit sie vom vereinbarten Leistungsumfang und der vorhandenen Sachkunde abgedeckt sind. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten eingebunden. Nicht einsehbare oder nicht zugängliche Bereiche werden als solche benannt und nicht bewertet.
Klare Trennung von Ausführung und Überwachung
Die übernommene Rolle wird im Auftrag eindeutig benannt
Ausführungs- und Überwachungsrollen werden projektbezogen abgegrenzt. Bestehen daneben eigene Ausführungsleistungen, wird derselbe eigene Leistungsumfang nicht zugleich als von der Ausführung getrennte Überwachung dieses Umfangs dargestellt.
Auftraggeber kann auch ein ausführendes Unternehmen sein
Ist ein ausführendes Unternehmen der Auftraggeber, erfolgt die technische Unterstützung in dessen Auftrag. Die Arbeit vorhandener Bauleitungen und ausführender Unternehmen wird damit nicht bewertet — die Abgrenzung beschreibt lediglich, welcher Auftrag jeweils zugrunde liegt. Wie eine Zusammenarbeit in dieser Konstellation aussehen kann, ist auf der Seite für Planer und Bauunternehmen beschrieben.
Beurteilung aus handwerklicher Perspektive
Die handwerkliche Praxis prägt die technische Betrachtung von Ausführungsdetails, Anschlüssen und Schnittstellen.
Was nicht Bestandteil der Leistung ist
Weitergehende Untersuchungen werden bei Bedarf gesondert geprüft und vereinbart oder durch die zuständigen Fachbeteiligten durchgeführt. Was übernommen wird, wird vor Auftragserteilung festgelegt.
Projekt oder Objekt besprechen
Eine kurze Beschreibung des Vorhabens und der aktuellen Bauphase genügt, um Kontrollumfang und sinnvolle Termine einzuordnen.
Projekt besprechen