Für Planer & Bauunternehmen

Technische Unterstützung innerhalb bestehender Projektstrukturen

Für Architektur- und Planungsbüros, Generalunternehmer, Bauunternehmen und Projektentwickler werden einzelne technische und organisatorische Aufgaben projektbezogen übernommen — mit vorab abgegrenztem Aufgaben- und Schnittstellenbereich und besonderer fachlicher Tiefe bei Dach und Gebäudehülle.

Ausgangslage

Projektbezogene Unterstützung innerhalb bestehender Strukturen

In Projekten mit eigener Planung und eigener Bauleitung entsteht Bedarf an zusätzlicher technischer Tiefe oder an zusätzlicher Kapazität — etwa für einen fachlich anspruchsvollen Teilbereich, für die Betrachtung technischer Schnittstellen oder für die Begleitung eines definierten Bauabschnitts.

Je nach Projekt kann ein klar abgegrenzter Aufgaben- oder Teilbereich zusätzlich unterstützt oder innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs übernommen werden. Welche Aufgaben bei vorhandenen Projektbeteiligten verbleiben und welche zusätzlich übernommen werden, wird vor Auftragserteilung festgelegt.

Leistungen

Was projektbezogen übernommen werden kann

Die folgenden Leistungen können einzeln beauftragt werden. Eine feste Kombination gibt es nicht — welcher Zuschnitt passt, hängt vom Projekt, den vorhandenen Rollen und dem benötigten Aufgabenbereich ab.

Zusammenarbeit

Zusammenarbeit mit bestehenden Projektteams

Mit Architektur, Planung und Fachplanung

Je nach Projekt erfolgt die Zusammenarbeit mit Architektur- und Planungsbüros sowie mit Fachplanern. Die technische Unterstützung setzt an den vereinbarten Stellen an; die Zuständigkeiten der Planung bleiben davon unberührt.

Mit vorhandener Bauleitung

Besteht bereits eine Bauleitung, kann ein definierter Teilbereich ergänzt werden — etwa ein fachlich anspruchsvoller Bauabschnitt oder die Betrachtung bestimmter Schnittstellen. Aufgaben und Schnittstellen werden vor Beauftragung abgegrenzt.

Mit Auftraggeber und interner Technik

Auch die Abstimmung mit dem Auftraggeber, seiner internen Technik und den ausführenden Unternehmen kann Bestandteil sein, soweit sie vereinbart wurde.

Auftragsverhältnis

Leistung im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers

Ist ein ausführendes Unternehmen oder ein Generalunternehmer der Auftraggeber, wird die Leistung in dessen konkretem Auftrag erbracht. Der jeweilige Rollen- und Leistungsumfang wird vor Beauftragung festgelegt.

Ausführungs- und Kontrollrollen werden dabei projektbezogen abgegrenzt: Ein eigener ausgeführter Leistungsumfang wird nicht zugleich als davon getrennte Kontrolle dieses Umfangs dargestellt. Wer welche Rolle innehat, bleibt damit für die Projektbeteiligten nachvollziehbar.

Fachlicher Schwerpunkt

Dach und Gebäudehülle

Die größte fachliche Tiefe besteht bei Dachaufbauten, Abdichtungen, An- und Abschlüssen, Durchdringungen, Entwässerung und den Schnittstellen zur angrenzenden Gebäudehülle. Genau dort setzt die Unterstützung für Planungs- und Ausführungsbeteiligte typischerweise an.

Der Schwerpunkt beschreibt, wo die fachliche Tiefe am größten ist — nicht die Grenze jedes möglichen Auftrags. Technische Schnittstellen werden betrachtet, soweit sie fachlich abgedeckt, vereinbart und tatsächlich beurteilbar sind. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten einbezogen.

Fachliche Grundlage

Beurteilung aus handwerklicher Perspektive

Dachdeckermeister — Meisterprüfung 2006, Handwerkskammer Lübeck.
Im Bau- und Dachdeckerhandwerk tätig seit 1994.
Fachlicher Schwerpunkt: Dach und Gebäudehülle.
Technische Dokumentation nach vereinbartem Umfang.

Einen Überblick über alle Leistungen für professionelle Auftraggeber gibt die Seite für gewerbliche Auftraggeber. Mehr zur fachlichen Grundlage.

Grenzen

Was nicht Bestandteil der Leistungen ist

Keine Übernahme der Gesamtverantwortung für das Projekt.
Keine Zusage zur Mängelfreiheit sowie keine Zusage zu Terminen oder Kosten.
Keine Tragwerksplanung oder Statik, keine TGA-, Elektro- oder Brandschutzplanung.
Keine Energie- und Förderberatung, kein SiGeKo.
Keine Rechtsberatung — auch nicht zu Verträgen, Mängelrechten, Fristen, Ansprüchen, Haftung oder Gewährleistung.

Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht. Welche Aufgaben übernommen werden, wird vor Auftragserteilung festgelegt.

Projekt oder Teilbereich besprechen

Eine kurze Beschreibung des Projekts, der Projektphase und der vorhandenen Rollen genügt für eine erste fachliche Einordnung.

Projekt besprechen