Sachverständige Leistungen: fachliche Klarheit bei Bauschäden und Bauqualität
Bei Rissen, Feuchtigkeit, technischen Auffälligkeiten oder einer konkret vereinbarten Zustandsfrage kann eine strukturierte fachliche Beurteilung erfolgen. Betrachtet wird eine konkret vereinbarte technische Fragestellung; das Ergebnis wird je nach Auftrag schriftlich und nachvollziehbar festgehalten. Es handelt sich um private, technische Beurteilungen. Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung besteht nicht.
Was die sachverständigen Leistungen konkret umfassen
Beurteilung von Schadensbildern
Fachliche Einordnung von Rissen, Feuchteschäden oder erkennbaren Ausführungsabweichungen: Welche Ursachen aus technischer Sicht in Betracht kommen, wie der Handlungsbedarf einzuordnen ist und welcher weitere Untersuchungs- oder Klärungsbedarf erkennbar ist.
Zustandsbeurteilung im vereinbarten Umfang
Beurteilung des baulichen Zustands eines Bestandsobjekts im vereinbarten Umfang — bezogen auf die vereinbarte Fragestellung und die zugänglichen Bereiche, mit Einordnung erkennbarer Auffälligkeiten.
Technische Dokumentation
Je nach Beauftragung liegt das Ergebnis schriftlich vor — mit Fotodokumentation, technischen Feststellungen und nachvollziehbarer fachlicher Einordnung als sachliche Grundlage für die weiteren Schritte. Umfang und Form werden vorab vereinbart.
Typische Anlässe
Nach dem Einzug zeigen sich Risse, Feuchtigkeit oder andere Auffälligkeiten
Eine technische Beurteilung ordnet die erkennbaren Auffälligkeiten fachlich ein und benennt den erkennbaren Handlungs- und Klärungsbedarf. Mehr dazu auf der Seite für private Bauherren.
Vor einem Kauf oder bei einem Schadenfall wird eine strukturierte fachliche Beurteilung benötigt
Hausverwaltungen, Wohnungswirtschaft, Bestandshalter, Immobilienunternehmen sowie private Eigentümer nutzen technische Beurteilungen als sachliche Grundlage für ihre weiteren Entscheidungen. Mehr dazu auf der Seite für gewerbliche Auftraggeber.
Umfang der Beurteilung und fachlicher Schwerpunkt
Die Beurteilung richtet sich nach der konkreten Fragestellung, dem vereinbarten Leistungsumfang, den zugänglichen Bereichen, den vorliegenden Unterlagen und den vereinbarten Untersuchungsmethoden. Nicht zugängliche oder nicht betrachtete Bereiche werden als solche benannt.
Nicht automatisch Bestandteil sind zerstörende Bauteilöffnungen, Laboruntersuchungen, Leckageortung, umfangreiche Feuchtemessprogramme, statische Untersuchungen, Elektro- und TGA-Prüfungen, Brandschutzprüfungen sowie energetische Fachprüfungen. Weitergehende Untersuchungen werden bei Bedarf gesondert geprüft und vereinbart oder durch die zuständigen Fachbeteiligten durchgeführt.
Dach und Gebäudehülle sind der Schwerpunkt, nicht die Grenze. Andere technische Fragestellungen können Bestandteil sein, soweit sie von der vorhandenen Sachkunde und dem vereinbarten Umfang abgedeckt sind. Für darüber hinausgehende Fachgebiete werden die zuständigen Fachbeteiligten einbezogen. Mehr zur fachlichen Grundlage.
Ausführungs- und Beurteilungsrollen werden projektbezogen abgegrenzt. Soweit eigene Ausführungsleistungen betroffen sind, wird der jeweilige Rollen- und Leistungsumfang vor Beauftragung transparent festgelegt.
Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht. Eine rechtliche Bewertung von Mängeln, Haftungs-, Verschuldens-, Gewährleistungs- oder Anspruchsfragen ist nicht Bestandteil der Leistung.
Konkret beantwortet
Ist das ein öffentlich bestelltes und vereidigtes Sachverständigengutachten?
Wofür wird eine private technische Beurteilung eingesetzt?
Wie grenzt sich die sachverständige Beurteilung von anderen Leistungen ab?
Technische Fragestellung besprechen
Eine kurze Beschreibung des Objekts, der Auffälligkeit und der Zugänglichkeit genügt, um Umfang und Vorgehen einzuordnen.
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