Vier Aufgaben, die häufig vermischt werden
Wer eine energetische Maßnahme plant — eine Dachsanierung mit Dämmung, eine Maßnahme an der Fassade, den Austausch von Bauteilen der Gebäudehülle —, trifft in der Praxis auf vier verschiedene Aufgaben. Sie werden oft unter einem Begriff zusammengefasst, obwohl sie unterschiedliche Qualifikationen und unterschiedliche Beauftragungen voraussetzen.
- Bautechnische Begleitung. Die technische Betrachtung der Ausführung: Werden vereinbarte Bauteilaufbauten so hergestellt, wie sie geplant sind? Sind Anschlüsse, Übergänge und Abdichtungsdetails fachgerecht ausgeführt? Betrachtet wird, was zum jeweiligen Termin sicht- und zugänglich ist.
- Energieberatung. Die energetische Fachberatung zum Gebäude — Bilanzierung, Konzeptentwicklung und die Bewertung von Varianten aus energetischer Sicht. Eine eigene Fachdisziplin mit eigener Qualifikation.
- Förderberatung. Die Beratung zu Programmen, Antragswegen und Programmbedingungen. Ebenfalls eine eigene Aufgabe, die nicht aus der bautechnischen Begleitung folgt.
- Programmbezogen erforderliche Nachweise. Manche Programme setzen die Einbindung dafür qualifizierter und gelisteter Fachbeteiligter voraus, die gegenüber dem Programmgeber bestätigen, dass die geförderten Anforderungen eingehalten sind. Ob und in welcher Form das für ein konkretes Vorhaben gilt, ergibt sich ausschließlich aus den aktuellen Bedingungen des jeweiligen Programms.
Eine allgemeine, für alle Vorhaben geltende Pflicht zur bautechnischen Begleitung lässt sich daraus nicht ableiten. Was ein einzelnes Programm verlangt, ist eine Frage dieses Programms und des konkreten Vorhabens — keine allgemeine Eigenschaft energetischer Maßnahmen.
Was bautechnische Begleitung bei energetischen Maßnahmen leisten kann
Losgelöst von der Förderfrage bleibt die Ausführungsqualität ein eigenes Thema. Gerade bei energetischen Maßnahmen entscheidet die Ausführung im Detail darüber, ob ein geplanter Aufbau seine Funktion später tatsächlich erfüllt.
Typische Stellen, an denen sich Abweichungen später kaum noch korrigieren lassen: Anschlüsse an angrenzende Bauteile, Durchdringungen, der Einbau von Dämmschichten ohne Fehlstellen, Übergänge zwischen unterschiedlichen Bauteilen sowie Abdichtungen an Anschlusspunkten. Vieles davon wird im weiteren Bauablauf verdeckt.
Im vereinbarten Umfang können solche Ausführungsstände zu vereinbarten Terminen technisch betrachtet, erkennbare Auffälligkeiten festgehalten und offene technische Klärungspunkte aufbereitet werden. Besondere fachliche Tiefe besteht dabei bei Dach und Gebäudehülle — als Schwerpunkt, nicht als Grenze.
Was konkret betrachtet wird, wird vor der Beauftragung festgelegt. Eine durchgehende Präsenz auf der Baustelle, eine lückenlose Kontrolle sämtlicher Arbeitsschritte oder eine Zusage zur Mängelfreiheit ist damit nicht verbunden.
Was davon nicht abgedeckt ist
Die Abgrenzung ist wichtig, weil sie darüber entscheidet, welche Beteiligten ein Vorhaben tatsächlich braucht:
- Keine Energieberatung. Energetische Fachberatung, Bilanzierung und energetische Konzeptentwicklung gehören nicht zum Leistungsangebot.
- Keine Förderberatung. Zu Förderprogrammen, Antragswegen und Programmbedingungen wird nicht beraten.
- Keine Listung als Energieeffizienz-Experte. Eine Eintragung in die entsprechende bundesweite Expertenliste besteht nicht.
- Kein programmbezogener Nachweis. Bestätigungen gegenüber Förderstellen und programmbezogene Nachweise werden nicht erbracht.
Wird für ein Vorhaben ein programmbezogener Nachweis benötigt, ist dafür ein entsprechend qualifizierter und gelisteter Fachbeteiligter erforderlich. Diese Aufgabe lässt sich durch eine bautechnische Begleitung nicht ersetzen.
Was das für die Auswahl der Beteiligten bedeutet
Beide Aufgaben können nebeneinander bestehen und schließen einander nicht aus. Ein programmbezogener Nachweis richtet sich auf die Anforderungen des jeweiligen Programms. Die bautechnische Begleitung richtet sich auf die Ausführungsqualität am Bauteil — auch dort, wo diese über die energetischen Anforderungen hinausgeht.
Für die Praxis heißt das: früh klären, welche Aufgaben ein Vorhaben tatsächlich umfasst, welche davon programmbezogen vorgegeben sind und welche unbesetzt bleiben. Welche Anforderungen im Einzelfall gelten, ist projekt- und programmbezogen zu prüfen; allgemeine Aussagen dazu tragen nicht.