Vor dem Termin
- Bauvertrag, Leistungsbeschreibung, Pläne und Nachtragsunterlagen bereitlegen — sie sind der technische Maßstab für die Begehung
- Bereits dokumentierte, noch nicht erledigte technische Punkte zusammenstellen
- Vorhandene Fotodokumentation aus dem Bauablauf griffbereit haben, insbesondere zu inzwischen verdeckten Bauteilen
- Ausreichend Zeit vorsehen — eine Begehung im Vorbeigehen erfasst wenig
- Klären, wer am Termin teilnimmt und wer welche Aufgabe übernimmt
- Bei Bedarf eine fachtechnische Begleitung rechtzeitig organisieren
Während der Begehung
- Alle Bereiche systematisch begehen, nicht nur repräsentative Räume — Innen- und Außenbereiche sowie zugängliche Dach- und Anschlussbereiche
- Erkennbare Auffälligkeiten fotografisch und mit Bauteilbezug festhalten
- Funktionsprüfungen durchführen, soweit technisch sinnvoll und möglich — etwa an Fenstern, Türen, Beschlägen und Entwässerungen
- Die Ausführung gegen die Beschreibung abgleichen: entspricht der hergestellte Aufbau dem, was vereinbart wurde?
- An Dach und Gebäudehülle besonders auf Anschlüsse, Abdichtungen, Gefälleausbildung und Durchdringungen achten
- Im Blick behalten: betrachtet werden kann nur, was zum Termin sicht- und zugänglich ist — verdeckte Bauteile lassen sich im Termin nicht mehr beurteilen
Feststellungen nachvollziehbar festhalten
Je konkreter eine Feststellung im Protokoll steht, desto besser lässt sie sich später zuordnen. Hilfreich sind drei Angaben je Punkt: Ort und Bauteil, eine kurze technische Beschreibung der Auffälligkeit und ein zugehöriges Foto. Sammelbegriffe ohne Ortsangabe lassen sich später kaum noch nachvollziehen.
Offene technische Restleistungen gehören ebenso konkret benannt — mit Bauteilbezug statt als pauschale Sammelposition. Wie mit ihnen weiter verfahren wird, regeln die Vertragsparteien im Termin.
Was die technische Vorbereitung nicht leistet
Technische Feststellungen beschreiben erkennbare Auffälligkeiten und mögliche Mängel. Sie sind eine fachliche Einordnung, keine rechtliche Bewertung. Eine Zusage, dass sämtliche relevanten Punkte erfasst wurden, ist damit nicht verbunden.
Zur Frage, welche Erklärungen im Termin abgegeben werden und welche Folgen damit verbunden sind, ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich. Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht.