Die rechtsgeschäftliche Abnahme und entsprechende Erklärungen erfolgen durch den Auftraggeber oder eine hierzu tatsächlich bevollmächtigte Person. Eine fachtechnische Begleitung unterstützt die technische Einordnung und die Dokumentation, ersetzt aber keine Abnahmeerklärung und keine Rechtsberatung. Diese Checkliste ist eine Orientierung für die technische Vorbereitung und keine vollständige Aufstellung.

Vor dem Termin

Während der Begehung

Feststellungen nachvollziehbar festhalten

Je konkreter eine Feststellung im Protokoll steht, desto besser lässt sie sich später zuordnen. Hilfreich sind drei Angaben je Punkt: Ort und Bauteil, eine kurze technische Beschreibung der Auffälligkeit und ein zugehöriges Foto. Sammelbegriffe ohne Ortsangabe lassen sich später kaum noch nachvollziehen.

Offene technische Restleistungen gehören ebenso konkret benannt — mit Bauteilbezug statt als pauschale Sammelposition. Wie mit ihnen weiter verfahren wird, regeln die Vertragsparteien im Termin.

Was die technische Vorbereitung nicht leistet

Technische Feststellungen beschreiben erkennbare Auffälligkeiten und mögliche Mängel. Sie sind eine fachliche Einordnung, keine rechtliche Bewertung. Eine Zusage, dass sämtliche relevanten Punkte erfasst wurden, ist damit nicht verbunden.

Zur Frage, welche Erklärungen im Termin abgegeben werden und welche Folgen damit verbunden sind, ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich. Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht.

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