Betrachtet werden hier ausschließlich technische Inhalte. Eine rechtliche Prüfung oder Auslegung des Vertrags ist damit nicht verbunden. Für rechtliche Fragen ist eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung erforderlich; die bautechnische und die rechtliche Perspektive ergänzen sich.

Warum die technischen Unterlagen zählen

Ausgeführt wird, was in den technischen Unterlagen steht — nicht das, was man sich darunter vorgestellt hat. Bleibt eine Beschreibung offen, entsteht Spielraum. Dieser Spielraum wird in der Ausführung gefüllt, und zwar nicht zwingend so, wie es erwartet wurde.

Vor der Beauftragung lassen sich solche offenen Stellen mit vergleichsweise geringem Aufwand konkretisieren. Ist die Ausführung erst angelaufen, wird eine Änderung aufwendiger — technisch wie organisatorisch.

Technische Inhalte, die sich einordnen lassen

Im Rahmen einer Bauberatung können solche technischen Inhalte im vereinbarten Umfang fachlich eingeordnet werden. Beurteilt wird, was aus den vorgelegten Unterlagen erkennbar ist.

Wo die technische Betrachtung endet

Die technische Einordnung sagt nichts darüber aus, ob eine vertragliche Regelung wirksam, üblich oder angemessen ist. Sie bewertet weder Zahlungsbedingungen noch die Angemessenheit von Preisen und trifft keine Aussage zu Rechtsfolgen.

Technische Feststellungen können eine rechtliche Bewertung vorbereiten, ersetzen sie aber nicht. Wo es um den Vertrag als Rechtsgeschäft geht, gehört die Prüfung in anwaltliche Hände. Sinnvoll ist häufig beides nebeneinander: die bautechnische Einordnung der technischen Unterlagen und die rechtliche Prüfung des Vertragswerks.

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